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Prozess in Ellwangen: Reichsbürger-Ehepaar wegen Waffendeals angeklagt!

Am Landgericht Ellwangen hat ein Prozess gegen ein Neresheimer Ehepaar begonnen, das der umstrittenen Reichsbürgerszene zugeordnet wird. Den Angeklagten wird unerlaubtes Handeltreiben mit Schusswaffen vorgeworfen. Der zweite Prozesstag setzte sich intensiv mit Waffentechnik und den rechtlichen Rahmenbedingungen von Waffenbesitz auseinander, wie Schwäbische Post berichtet.

Ein Schusswaffenexperte des LKA Baden-Württemberg verdeutlichte, wie Schreckschusswaffen umgebaut werden können, um sie als scharfe Waffen zu verwenden. Dieser Umbau könne mit handelsüblichen Werkzeugen wie einem Handbohrer, Feilen und einem Schraubstock in lediglich etwa anderthalb Stunden erfolgen. Der Hauptangeklagte, ein 46-jähriger gelernter Koch, stellte jedoch die Machbarkeit ohne besondere handwerkliche Fähigkeiten infrage.

Kritik an Gutachten und Rechtsvorschriften

Die Verteidiger der Angeklagten äußerten starke Bedenken gegenüber dem Gutachten und den unklaren Rechtsvorschriften. Matthias Bauerfeind, der Anwalt der Ehefrau, betonte, dass für den Umbau des Laufbündels erhebliche Nachbearbeitungen notwendig seien. Außerdem bemängelte Gerhard Jung, der Verteidiger des Hauptangeklagten, dass der Gutachter seine Beobachtungen lediglich auf eine Waffe stützte, um allgemeine Aussagen über andere Laufbündel zu treffen.

Die Verhandlung wurde von Richter Jochen Fleischer unterbrochen, der Anmerkungen zur umfangreichen Erörterung von Waffenrecht und Waffentechnik machte. Der nächste Verhandlungstermin ist der 19. Februar um 9 Uhr, ebenfalls vor dem Landgericht Ellwangen.

Reichsbürgerbewegung und Waffenrecht

Die Reichsbürgerbewegung, zu der auch die Angeklagten gehören, steht zunehmend in der Kritik und wird als potenzielle Gefahr für die öffentliche Sicherheit wahrgenommen. Dieses gestiegene Sicherheitsbewusstsein resultiert unter anderem aus Vorfällen, bei denen sogar Polizisten zu Schaden kamen. Die Unsicherheiten prozessualer Entscheidungen in Bezug auf den Waffenbesitz zeigen sich auch in jüngsten Urteilen, wie dem des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der erklärte, dass reichsbürgertypische Äußerungen allein nicht ausreichen, um ein Waffenverbot zu rechtfertigen. Konkrete Anhaltspunkte für eine gefährliche Gesinnung sind erforderlich, um Einschränkungen des Waffenrechts zu rechtfertigen, so anwalt.de.

Im Zusammenhang mit der Reichsbürgerbewegung legte ein Mann mit Waffenbesitzkarte Widerspruch gegen die Aufhebung dieser Karte ein, die aufgrund seiner Äußerungen und seiner Zugehörigkeit zur Bewegung widerrufen wurde. Das Gericht stellte fest, dass für den Widerruf einer Waffenbesitzkarte klare, individuelle Gefahrenbeweise vorliegen müssen.

Zusammenfassend zeigen die aktuellen Entwicklungen, dass trotz der Gefahren, die von Angehörigen der Reichsbürgerbewegung ausgehen können, die rechtlichen Grundlagen beim Waffenrecht differenziert betrachtet werden müssen. Pauschale Annahmen über die Gesinnung oder die Zugehörigkeit zu einer mitunter gefährlichen Bewegung reichen nicht aus, um automatisch einen Verlust der Waffenbesitzrechte zu rechtfertigen. Dies verdeutlicht der Fall des Mannes, der gegen den Widerruf seiner Waffenbesitzkarte klagte und dabei vor dem Verwaltungsgericht auf seine Rechte pochte.

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Ellwangen, Deutschland
Beste Referenz
schwaebische-post.de
Weitere Infos
anwalt.de

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