
Nach mehr als 500 Jahren wurde die Spitalkapelle des Stifts zum Heiligen Geist in Bad Wurzach profaniert. Am 4. April 2025 fand der entsprechende Gottesdienst statt, bei dem Pfarrer Stefan Maier und Bürgermeisterin Alexandra Scherer die spirituelle und geschichtliche Bedeutung des Gebäudes betonten. Die Kapelle war seit über 15 Jahren nicht mehr für die Öffentlichkeit zugänglich, ihre sakrale Nutzung war bereits seit rund einem Jahrzehnt beendet worden. Die Entscheidung zur Profanierung wurde von der Diözese genehmigt, mit der Auflage, dass das Gebäude keiner unwürdigen Bestimmung dienen dürfe. Dies führte zu einem schlüssigen Abschluss der kirchlichen Nutzung, da dem Altarstein die Weihe genommen wurde.
Die Spitalkapelle wurde am 7. Oktober 1482 geweiht und war dem Heiligen Geist sowie weiteren Heiligen gewidmet. Bei der Profanierung waren zahlreiche Gäste anwesend, darunter Gemeinderatsmitglieder, Stadtführer und Historikerin Gisela Rothenhäusler. Während der letzten heiligen Messe legte Pfarrer Maier nahe, dass der Glaube nicht an Objekte gebunden sei, und dankte der Kapelle für die Prägung vieler Menschen im Ort. Nach dem Gottesdienst wurden sakrale Gegenstände und das Altartuch entfernt, während der Altarstein an das bischöfliche Ordinariat übergeben wurde. Trotz der Profanierung blieb die Pietà im Gebäude erhalten.
Die Rolle der Stadt Bad Wurzach
Die Stadt Bad Wurzach bleibt Eigentümerin der Kapelle, die zukünftig vermietet werden soll. Ein Gastronom aus Bad Wurzach plant die Errichtung eines Feinkostladens in der ehemaligen Spitalkapelle. Bürgermeisterin Scherer hob in ihren Dankesworten die Wichtigkeit dieser Transformation für die ländliche Gemeinde hervor. Die Profanierung, als also das Ende der kirchlichen Nutzung, wurde unter der Maßgabe vollzogen, dass das Gebäude nun einer neuen Bestimmung zugeführt werden kann, ohne seine historische Bedeutung aus den Augen zu verlieren.
Die Profanierung, wie sie hier vollzogen wurde, ist ein Prozess, der in der römisch-katholischen Kirche nach dem kanonischen Recht notwendig ist, wenn die kirchliche Nutzung beendet wird. Sie erfordert kein liturgisches Handeln, erfolgt jedoch formal durch ein Dekret des zuständigen Bischofs. Elementare Teile dieser Entwidmung beinhalten die öffentliche Erklärung und die Entfernung heiliger Dinge, so wie es auch bei der Spitalkapelle geschehen ist. Dies lässt die Kapelle nicht mehr als einen heiligen Raum gelten, eröffnet jedoch neue Möglichkeiten zur Nutzung.
Die umgestaltete Kapelle wird somit ein Beispiel dafür, wie historische Gebäude in modernen Kontexten weiterhin nutzbar gemacht werden können, ohne ihre kulturelle Substanz aus dem Blick zu verlieren. Schwäbische.de berichtet, dass die Auflagen des Denkmalamtes in dieser Hinsicht besonders beachtet wurden, damit das Gebäude auch in Zukunft im Einklang mit seiner Geschichte genutzt werden kann.
Die Spitalkapelle hat im alten Bad Wurzach mehr als ein halbes Jahrtausend überdauert und wird somit nicht nur zur Erinnerung an vergangene Zeiten, sondern auch als Raum für neue Ideen und Gemeindeaktivitäten in die Zukunft gehen.