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Bundestagswahl 2025: So bereiten sich die Wähler im Rems-Murr-Kreis vor!

Am 10. Februar 2025 informiert zvw.de über die bevorstehende Bundestagswahl, die für den 23. Februar 2025 angesetzt ist. Mit zahlreichen Informationen bietet der Newsblog umfassende Einblicke in die Wahl im Rems-Murr-Kreis. Ein zentrales Thema der Berichterstattung sind die Bewerber der Parteien wie SPD, CDU, Grüne, FDP, AfD und Linke, sowie die Chance auf ein Direktmandat im Wahlkreis Waiblingen. Die Leser dürfen sich zudem auf eine Live-Berichterstattung der Ergebnisse am Wahlabend freuen!

Für die Wähler gibt es einige wichtige Fristen und Details zur geplanten Briefwahl. Ab dem 5. Februar 2025 können die Briefwahlunterlagen persönlich im Briefwahlbüro der Stadt Backnang beantragt werden. Dies geschieht in der Regel am Rathaus 2. Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros sind wie folgt:

  • Montag: 8:00 – 12:30 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr
  • Dienstag: 8:00 – 12:30 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr
  • Mittwoch: 8:00 – 12:30 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr
  • Donnerstag: 8:00 – 12:30 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr
  • Freitag: 8:00 – 13:00 Uhr

Beantragung der Briefwahlunterlagen

Die Antragstellung für die Briefwahlunterlagen kann auf verschiedene Weisen erfolgen. Wählerinnen und Wähler benötigen dabei die Wahlbezirks- und Wählernummer von ihrer Wahlbenachrichtigung:

  • Online
  • Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
  • Per E-Mail: organisation@backnang.de
  • Per Fax: 07191/894-116
  • Per Post: Stadt Backnang, Wahlamt, Am Rathaus 1, 71522 Backnang

Wichtig: Anträge per Telefon oder SMS sind ausgeschlossen. Die Frist zur Beantragung endet am 21. Februar 2025, 15:00 Uhr, wobei in Ausnahmefällen bis zum Wahltag um 15:00 Uhr Anträge gestellt werden können.

Wichtige Hinweise zur Wahl

Zu beachten ist, dass der Wahlbrief bis spätestens 18:00 Uhr am Wahltag beim Wahlamt eingehen muss. Wähler sollten ihre Unterlagen daher rechtzeitig, idealerweise bis zum 20. Februar 2025, absenden. Die Verantwortung für den pünktlichen Eingang der Wahlunterlagen liegt bei den wahlberechtigten Personen.

Deutsche Staatsangehörige ab 18 Jahren haben das Recht, an der Wahl teilzunehmen. Wahlscheine müssen beantragt werden, was besonders für Menschen mit eingeschränkter Mobilität und Reisende von Bedeutung ist. Wie bundesregierung.de hervorhebt, wird die Auszählung der Briefwahlstimmen am Wahltag nach 18:00 Uhr durch die entsprechenden Wahlvorstände erfolgen. Die Wahlbenachrichtigungen werden rechtzeitig vor der Wahl versendet, sodass sich die Wähler gut vorbereiten können.

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter des Wahlamts unter der Nummer 07191 894-337 oder per E-Mail zur Verfügung. Eine rechtzeitige Beantragung und Abgabe der Stimmen ist entscheidend für die Teilnahme an der Wahl.

Statistische Auswertung

Genauer Ort bekannt?
Backnang, Deutschland
Beste Referenz
zvw.de
Weitere Infos
backnang.de

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