
Am 25. März 2025 wurde an den Gewerblichen Schulen in Donaueschingen um 9:33 Uhr ein Alarm ausgelöst, der sich später als Fehlalarm herausstellte. Nach eineinhalb Stunden konnte Entwarnung gegeben werden, jedoch stellte sich heraus, dass der Alarm nicht aufgrund eines technischen Defekts, sondern durch ein bewusstes Auslösen registriert wurde. In diesem Zusammenhang wurde die Polizei eingeschaltet, die nun beginnt, Spuren auszuwerten. Der Polizeisprecher Daniel Brill äußerte sich optimistisch über die Möglichkeit, den Verursacher des Fehlalarms zu ermitteln. Ein solcher Missbrauch von Notrufen kann gemäß Paragraph 145 StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden, was die Ernsthaftigkeit des Vorfalls unterstreicht.
Die Schulen, als Träger des Alarmsystems, haben juristische Möglichkeiten, um zivilrechtliche Ansprüche gegen den Täter geltend zu machen. Dies ist insbesondere relevant, da die Kosten des Polizeieinsatzes unter Umständen vom Verursacher zu tragen sind. Laut den gesetzlichen Gebührenverzeichnissen von Baden-Württemberg betragen die Kosten für Polizeieinsätze 26 Euro pro halbe Stunde je eingesetztem Beamten, wobei die Obergrenze für Kostenersatz bei 50.000 Euro liegt. Dies könnte eine erhebliche finanzielle Belastung für den verantwortlichen Verursacher darstellen.
Hintergründe und technische Details
Der alarmierte Einsatz war nicht der erste Vorfall dieser Art im Schwarzwald-Baar-Kreis. An der Albert-Schweitzer-Schule in Villingen-Schwenningen wurden im zweiten Halbjahr 2024 gleich zwei Amok-Fehlalarme registriert – am 18. September und am 12. Dezember, die beide auf einen Spannungsabfall zurückzuführen waren. Um solche Spannungsabfälle zu vermeiden, haben die Verantwortlichen beschlossen, die Intervalle für den Austausch der Batterien zu verkürzen.
Das verwendete Amokalarmsystem, installiert von der Firma Syacon, wurde als Reaktion auf das tragische Attentat von Winnenden im Jahr 2009 an allen beruflichen Schulen im Schwarzwald-Baar-Kreis implementiert. Die jährlichen Wartungskosten für dieses System belaufen sich auf etwa 21.000 Euro. Angesichts der wiederholten Probleme wird das System derzeit überprüft und soll schrittweise durch eine andere Lösung ersetzt werden.
Rechtliche Implikationen und Kosten
Die rechtlichen Aspekte eines Fehlalarms sind klar: Bei vorsätzlichem Fehlalarm können erhebliche Kosten anfallen. Die Verwaltungsgebührenordnungen der Bundesländer sehen vor, dass die Kosten für Polizeieinsätze bei vorsätzlichem Alarmieren in Rechnung gestellt werden. Im Gegensatz dazu werden aus Fahrlässigkeit erzeugte Fehlalarme oft nicht in Rechnung gestellt. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise erhebt die Polizei seit 2016 keine Gebühren von privaten Hausbesitzern für Fehlalarme.
Ein Fehlalarm liegt vor, wenn Polizei oder Rettungskräfte ohne echten Grund alarmiert werden. Die Ursachen können vielfältig sein, von Missverständnissen bis hin zu bewussten Täuschungen. In schweren Fällen, wie dem jüngsten Vorfall in Donaueschingen, drohen den Verantwortlichen nicht nur finanzielle Konsequenzen, sondern auch strafrechtliche Verfolgung.
Zusammenfassend ist der Vorfall an den Gewerblichen Schulen in Donaueschingen ein eingehendes Beispiel für die Folgen eines Fehlalarms, der nicht nur die Sicherheit gefährdet, sondern auch rechtliche und finanzielle Konsequenzen für den Verursacher nach sich ziehen kann. Ein sorgfältiger Umgang mit Alarmanlagen ist daher unerlässlich.