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Dringende Alarmstimmung im Maßregelvollzug: Plätze fehlen, Patienten leiden!

Die Situation im Maßregelvollzug in Baden-Württemberg ist alarmierend. Laut einem bericht von ZVW gibt es immer mehr Patienten und gleichzeitig zu wenige Ressourcen. Das Sozialministerium hat angekündigt, dass der Ausbau der verfügbaren Plätze nicht ausreichen wird, um der steigenden Nachfrage gerecht zu werden. Aktuelle Verdichtungsmaßnahmen, wie das Aufstellen von Stockbetten oder die Umnutzung von Patienten- sowie Besucherzimmern, sind bereits an der Tagesordnung, doch diese Lösungen sind nur von kurzer Dauer.

Der Leiter des Zentralbereichs Maßregelvollzug, Udo Frank, hat deutlich gemacht, dass die fachlichen Standards, die für eine adäquate Behandlung notwendig sind, nicht mehr flächendeckend erfüllt werden können. Die Stationsgrößen werden regelmäßig überschritten, was die therapeutische Wirksamkeit erheblich beeinträchtigt. Mit dem Ziel, die Bedingungen zu verbessern, gibt es Überlegungen für einen zusätzlichen Standort, vorzugsweise in Stuttgart oder Karlsruhe.

Neue Entwicklungen im Maßregelvollzug

Ein neuer Standort wurde bereits in Heidelberg etabliert. Dort wird das ehemalige Gefängnis „Fauler Pelz“ seit August 2023 als Übergangslösung betrieben und bietet Platz für 80 Personen bis zum Sommer 2025. Weitere Neubauten sind in Wiesloch und Calw in Planung, die im Oktober 2024 und Januar 2025 eröffnen sollen.

Zusätzlich sollen neue Einrichtungen in Schwäbisch Hall, Winnenden, Weinsberg und Weissenau entstehen. Insbesondere in Schwäbisch Hall wird die Inbetriebnahme des neuen Standorts im Herbst/Winter 2025 erwartet. Die Zuweisungen an Suchtkranken haben zwar einen Rückgang erfahren, dennoch warten immer noch viele auf eine Aufnahme, wie zuletzt 27 Suchtkranke am 28. Februar. Die Platzkapazitäten sind dabei stark von den gerichtlichen Zuweisungen abhängig.

Reform des § 64 StGB

Eine entscheidende Rolle spielt zudem die Reform des Paragrafen 64 Strafgesetzbuch (StGB), die im Oktober 2023 in Kraft trat. Diese Reform, die darauf abzielt, den Zustrom von Straftätern in den Maßregelvollzug zu reduzieren, könnte erheblichen Einfluss auf die zukünftige Unterbringung der Suchtkranken haben. Insbesondere die Verschärfung der Anordnungsvoraussetzungen wird als wichtig erachtet, um insbesondere behandlungsbedürftige Täter gezielt zu erfassen und Entziehungsanstalten zu entlasten, wie LTO hervorhebt.

Diese Reform wird möglicherweise dazu führen, dass mehr Straftäter mit Suchtproblemen in reguläre Justizvollzugsanstalten verlegt werden. Aufgrund der ungenügenden Vorbereitung dieser Einrichtungen auf die speziellen Bedürfnisse suchterkrankter Straftäter könnte dies jedoch folgenschwere Auswirkungen auf die Behandlung und Reintegration dieser Personen haben.

Zukunftsperspektiven und Herausforderungen

Die Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie (DGSP) hat bereits einen Vorschlag veröffentlicht, um grundlegende Veränderungen im Maßregelvollzug zu initiieren. Ziel ist die Abschaffung der bisherigen Maßregeln nach §§ 63 und 64 StGB, um künftig nur noch Freiheitsstrafen unabhängig von Schuldfähigkeit oder Gefährlichkeit zu verhängen, so die Informationen von DGSP.

Die kommenden Monate und Jahre werden entscheidend sein, um die Herausforderungen, die der Maßregelvollzug mit sich bringt, zu bewältigen. Die Balance zwischen adäquater Behandlung, dem Schutz der Allgemeinheit und den realen Kapazitäten der Einrichtungen wird künftig im Mittelpunkt stehen.

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Heidelberg, Deutschland
Beste Referenz
zvw.de
Weitere Infos
lto.de

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