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Schlechte Nachricht für Schokoladenliebhaber: Dubai-Produkte durchgefallen!

Die recent durchgeführte Untersuchung von „Dubai-Schokolade“ in Baden-Württemberg hat alarmierende Ergebnisse zutage gefördert. Ende 2024 fiel jede getestete Probe aus dieser Produktgruppe durch. Ein umfassendes Screening entblößte gravierende Mängel in der Kennzeichnung und zahlreiche Verunreinigungen in sämtlichen Proben. Dabei entdeckten die Behörden in vielen Fällen Farbstoffe, Allergene und sogar Fremdfett, die in der Schokolade enthalten waren. Diese Untersuchung war eine Antwort auf die sich wiederholenden Auffälligkeiten, die im Dezember 2023 bereits zu besorgniserregenden Berichten geführt hatten, da viele Produkte als gesundheitsschädlich eingestuft wurden, wie swr.de berichtet.

Das Verbraucherschutzministerium von Baden-Württemberg führte die Analyse nicht nur für Importprodukte, sondern auch für lokale Erzeugnisse durch, unter denen sich Schokoladen mit Fadennudeln und Pistaziencreme befanden. Während die getesteten Pistaziencremes teils positiv abschnitten, war die „Dubai-Schokolade“ wenig erfreulich. Insgesamt wurden 30 Proben untersucht, von denen 21 Importware waren – 13 stammten aus den Vereinigten Arabischen Emiraten, 7 aus der Türkei und 1 aus Jordanien.

Alarmierende Ergebnisse aus dem Test

Eine besonders besorgniserregende Feststellung war, dass vier Proben aus den Vereinigten Arabischen Emiraten aufgrund herstellungsbedingter Verunreinigungen als „nicht für den menschlichen Verzehr geeignet“ eingestuft wurden. Darüber hinaus wiesen sechs Proben hohe Gehalte des Schimmelpilzgiffs Aflatoxin B1 auf, ein bekanntes Gesundheitsrisiko. Insbesondere die Ergebnisse einer türkischen und einer niederländischen Probe riefen Besorgnis hervor; sie enthielten einen hohen Anteil nicht deklarierter Sesam, der für Allergiker gefährlich ist. Zudem lagen bei sieben Proben Fälle von Verbrauchertäuschung vor, da anstelle von echter Schokolade Fremdfett verwendet wurde.

Die Untersuchung wurde vom Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Stuttgart in Zusammenarbeit mit den CVUAs Freiburg und Sigmaringen durchgeführt. Auf Basis dieser Ergebnisse hat das Ministerium ein Sonderprogramm zur fortlaufenden Überwachung ins Leben gerufen, um solche Produkte auch in Zukunft strenger zu kontrollieren. Lebensmittelfirmen und Behörden reagierten auf die Ergebnisse, indem sie Kennzeichnungen überarbeiteten und Rückrufe über die Plattform Lebensmittelüberwachung.de durchführten.

Regulatorischer Rahmen und Sicherheitsvorkehrungen

Die Maßnahmen zur Lebensmittelüberwachung in Deutschland sind durch ein umfangreiches rechtliches Rahmenwerk gestützt. Das EU-Lebensmittelrecht, insbesondere die Verordnung (EG) Nr. 178/2002, legt Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit fest und schützt die Gesundheit der Verbraucher. Diese Verordnung gewährleistet, dass unsichere Lebensmittel nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen. Es gilt das Vorsorgeprinzip, das Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln und die Verantwortung der Unternehmen für die Produktsicherheit fordert, wie bmel.de beschreibt.

Die amtliche Kontrolle und die Einhaltung dieser Vorschriften wird von den zuständigen Behörden durchgeführt. Regelmäßige, risikobasierte Kontrollen und Probenahmen finden in verschiedenen Bereichen statt, darunter Herstellungs- und Verarbeitungsbetriebe sowie im Einzelhandel und in Gastronomiebetrieben. Weitere detaillierte Informationen sind über die offiziellen Stellen verfügbar, um sicherzustellen, dass Verbraucher über die Hygiene und die korrekten Kennzeichnungen von Lebensmitteln informiert sind.

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Baden-Württemberg, Deutschland
Beste Referenz
swr.de

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