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Wahlbeobachter sorgen für Aufregung: Störungen in Tübingen und Trossingen!

Am vergangenen Sonntag, den 28. Februar 2025, sind in mehreren Städten Baden-Württembergs wie Trossingen, Tübingen und im Kreis Rottweil Vorfälle aufgetreten, die die Wahlauszählungen erheblich stören. Wahlhelfer berichteten von einem Gefühl der Einschüchterung durch Wahlbeobachter, wobei insbesondere rechtsextreme Gruppen in den Fokus der Berichterstattung gerieten. SWR berichtet, dass die Schwierigkeiten in den Wahllokalen durch Zuschauer hervorgerufen wurden, die sich nicht an die Regeln hielten.

In Tübingen waren zwei Männer anwesend, die mutmaßlich aus der rechtsextremen Szene stammen und die Auszählung der Stimmen direkt beobachteten. Dies führte dazu, dass das Hausrecht in Anspruch genommen werden musste, um die Ordnung wiederherzustellen. Der Landkreis Tübingen bestätigte, dass die Wahlbeobachter unter anderem versuchten, die Auszählung zu stören, was zu einem Polizeieinsatz führte.

Zunehmende Störungen in verschiedenen Städten

In Trossingen kam es zu einem besonders bizarren Vorfall. Ein Wahlbeobachter brachte ein Siegel an einer Wahlurne an und machte Fotos, obwohl ihm dies ausdrücklich untersagt worden war. Bürgermeisterin Susanne Irion äußerte Besorgnis über die Vorfälle und berichtete von Wählern, die an der Korrektheit der Abstimmungen zweifelten. Es wurden auch unbegründete Vorwürfe laut, die unter anderem die Sicherheit der Wahlurnen betrafen, wie etwa das Fehlen von Schließungen oder das angebliche Vorhandensein eines doppelten Bodens in einer Urne.

Auch in anderen Städten, wie Vöhringen, störten Wahlbeobachter durch lautstarke Einmischungen und wurden dabei von einer Sicherheitsfirma von der Wahl entfernt. In Tuttlingen begegneten Wahlbeobachter den Wahlhelfern in fünf verschiedenen Wahllokalen und bedrängten diese. Die Stadt Tuttlingen plant allerdings keine rechtlichen Schritte, da die Identität dieser Wahlbeobachter unbekannt bleibt.

Öffentlichkeitsprinzip und seine Missachtung

Das deutsche Wahlrecht erlaubt es jedem Bürger, den Wahllprozess zu beobachten, was dem Öffentlichkeitsprinzip geschuldet ist. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Wahlbeobachter sich ohne Einschränkungen verhalten können. Laut den Erläuterungen des Deutschlandfunks dürfen Wahlbeobachter keine Fotos oder Videos machen und sind verpflichtet, die Wahlhelfer nicht zu stören. Dennoch wird der Aufruf zur selbstorganisierten Wahlbeobachtung von verschiedenen politischen Gruppierungen propagiert, darunter auch von rechtsextremen Organisationen wie dem Verein „Ein Prozent“.

Diese Organisationen rechtfertigen ihre Aktivitäten mit dem Argument, dass eine sorgfältige Überwachung nötig sei, um Manipulationen während der Stimmenauszählung zu verhindern. In der Folge sehen sich Wahlhelfer und Wahlvorstände in ihrer Arbeit durch diese dokumentierten Vorfälle stark beeinträchtigt.

Die zunehmende Präsenz von Wahlbeobachtern, insbesondere von rechtsextremen Gruppierungen, wird von Ulrich Narr, dem Wahlleiter in Tübingen, kritisiert. Er stellte fest, dass die Zahl dieser Beobachtungen in der letzten Zeit gestiegen ist und äußerte damit seine Besorgnis über die Entwicklung.

Statistische Auswertung

Genauer Ort bekannt?
Trossingen, Deutschland
Beste Referenz
swr.de
Weitere Infos
deutschlandfunk.de

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