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Impfpflicht für Kinder: Meningokokken B schlägt Alarm in Ulm!

Die Impfkampagne gegen Meningokokken in Deutschland erhält neue Impulse, insbesondere nach dem Fall eines erkrankten Kindes in Ulm. Hier wurde im Januar ein zwei Jahre altes Kind auf einem Indoor-Spielplatz schwer durch Meningokokken B erkrankt, was die Gesundheitsbehörden alarmierte. Das Gesundheitsamt Ulm hatte Eltern, deren Kinder sich zur gleichen Zeit im Spielplatz „Spatzolino“ aufhielten, dazu aufgerufen, ihre Ärzte aufzusuchen. Glücklicherweise wurde die Warnung vor einer Infektion mittlerweile aufgehoben, da keine weiteren Erkrankungen gemeldet wurden. Dennoch hat dieser Vorfall das Bewusstsein für die Meningokokken-Impfung erneut geschärft. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt seit Januar 2024, dass Kinder vor dem fünften Geburtstag gegen Meningokokken B geimpft werden sollen, um bei Säuglingen und Kleinkindern schweren Verläufen wie Hirnhautentzündungen vorzubeugen, die zu einer Sepsis führen können. Diese Impfungen gehören zum Pflichtkatalog der Krankenkassen und sind daher reguläre Kassenleistungen.

Die Einführung der Impfung ist nicht ohne Schwierigkeiten vonstattengegangen. Eltern berichteten, dass sie Schwierigkeiten hatten, den Impfstoff zu erhalten, und teilweise Eigenmittel in Höhe von etwa 120 Euro pro Impfung aufbringen mussten. Eine Einigung zwischen Ärzteschaft und Krankenkassen hat jedoch dazu geführt, dass die Eltern nun nicht mehr in Vorleistung gehen müssen. Diese Einigung wurde über ein Jahr lang verhandelt und ermöglicht größere Bestellungen des Impfstoffs in Kinderarztpraxen sowie Mengenrabatte.

Impfempfehlungen und Typen

Die STIKO hat spezifische Impfempfehlungen formuliert, die auch die serologischen Gruppen betreffen, die in Deutschland relevant sind. Neben der Serogruppe B sind derzeit auch die Gruppen C, W und Y von Bedeutung. Die Basisimpfung gegen Meningokokken der Serogruppe B (MenB) wird für Säuglinge ab zwei Monaten empfohlen. Diese Grundimmunisierung erfolgt mit einem Vierkomponenten-Impfstoff, dem 4CMenB (Bexsero). Es wird zudem geraten, die MenB-Impfung bis zum fünften Geburtstag nachzuholen, wenn sie im frühen Kindesalter versäumt wurde.

Für die Serogruppe C (MenC) wird eine einmalige Impfung zu Beginn des zweiten Lebensjahres empfohlen. Eltern sollten darauf achten, dass diese Impfung bis zum 18. Geburtstag nachgeholt wird, falls sie im empfohlenen Zeitraum nicht durchgeführt werden konnte. Die STIKO hebt auch die Bedeutung der Impfungen in bestimmten Risiko- und Berufsgruppen hervor, wie etwa für Reisende in gefährdete Gebiete und Personal im Gesundheitswesen, das möglicherweise mit akuten Expositionen konfrontiert wird.

Aktuelle Situation und Ausblick

Mit dem aktuellen Status der Meningokokken-Impfungen in Deutschland wird ein großes Augenmerk auf die neuen Empfehlungen gelegt. Der Gesundheitsdienst hat bereits angekündigt, dass eine neue Impfempfehlung, die sich aus wissenschaftlichen Studien zur Effektivität und Schutzdauer ergibt, voraussichtlich im Mai 2024 in Kraft treten soll. Dann wird die Impfung gegen Meningokokken B integriert in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Es ist entscheidend, dass Eltern und Betreuungspersonen die Impfempfehlungen ernst nehmen, da Meningokokken-Infektionen zwar selten sind, aber schwere und potenziell lebensbedrohliche Erkrankungen hervorrufen können.

Insgesamt zeigt sich also, dass trotz vergangener Hindernisse die Gesundheitsbehörden entschlossen sind, die Meningokokken-Impfung zu stärken und zu standardisieren, um die Gesundheit der Kinder in Deutschland zu schützen und zu fördern. Die Verfügbarkeit des Impfstoffes wird durch die neuen Regelungen und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Krankenkassen deutlich verbessert.

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