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Fränkischer Friseur verliert gegen Rückforderung von Corona-Hilfen!

Ein Unternehmer aus Franken sieht sich mit der Forderung konfrontiert, 9.000 Euro staatliche Soforthilfe zurückzuzahlen, die ihm zu Beginn der Corona-Krise gewährt wurde. Diese Rückforderung erfolgt aufgrund einer neuen Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH), die die Richtlinien zur Soforthilfe neu interpretiert.

Der VGH hat festgestellt, dass lediglich existenzbedrohliche Probleme während der Pandemie als Grundlage für die Gewährung von Soforthilfen dienten. Der Beschluss des VGH, dessen Aktenzeichen 21 ZB 24.514 lautet, bezieht sich auf die Förderung aus dem Frühjahr 2020, die als Rettungsanker für Unternehmen in akuten finanziellen Schwierigkeiten gedacht war. Im konkreten Fall klagte ein Friseursalon aus Mittelfranken gegen die Rückforderung, nachdem die Bezirksregierung den Zuschuss zurückforderte, da kein Liquiditätsengpass nachgewiesen werden konnte.

Rückforderungen und rechtliche Auseinandersetzungen

Die Entscheidung des VGH hat weitreichende Implikationen. Zwischen 2020 und dem ersten Quartal 2025 erhielten bayerische Unternehmen Corona-Soforthilfen in Höhe von rund 2,2 Milliarden Euro. Jedoch sieht sich ein erheblicher Teil dieser Empfänger nun mit Rückforderungen konfrontiert. Die Kanzlei Stenz & Rogoz, die viele Unternehmer in solchen Fällen vertritt, argumentiert, dass Rückforderungen fünf Jahre nach der Bewilligung verwirkt seien und solche Maßnahmen gegen das Gleichheitsgebot verstoßen.

Ein Schreiben, das am 28. November 2022 an die Unternehmen gesandt wurde, forderte zur Überprüfung der erhaltenen finanziellen Unterstützung auf. Unternehmer hatten bis zu diesem Zeitpunkt oft im guten Glauben auf die Benutzung der Hilfen vertraut, da Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger 2020 erklärt hatte, dass die Soforthilfe nicht zurückgezahlt werden müsse.

Rechtliche Grundlagen und Präzedenzfälle

Eine immer häufigere Rechtsprechung wird von verschiedenen Gerichten in Deutschland festgestellt. Beispiele sind Urteile des OVG Nordrhein-Westfalen und des VG Freiburg, die Rückforderungsbescheide als rechtsmissbräuchlich einstufen, wenn sie nicht mit den ursprünglichen Bewilligungsbescheiden übereinstimmen.

Die rechtlichen Grundlagen für Rückforderungen sind oft schwach und basieren auf automatisierten Verwaltungsentscheidungen. Diese Entscheidungen werden als problematisch erachtet, da sie häufig keine klare Rechtsgrundlage besitzen und auf unzureichenden Prüfkriterien basieren. Vor allem, wenn die Mittel nicht nachweislich zweckentfremdet wurden, sind solche Rückforderungen als unrechtmäßig einzustufen.

Rückforderungsbescheide haben seit 2023 zugenommen, wobei Schätzungen besagen, dass jeder fünfte Unternehmer mit der Rückzahlung konfrontiert wird. Der Druck auf Unternehmen wächst, während die rechtlichen Auseinandersetzungen über die Berechtigung dieser Rückforderungen in vollem Gange sind. Die aktuellen Urteile stärken die Position der betroffenen Unternehmer, die während der Pandemie auf finanzielle Unterstützung angewiesen waren.

Insgesamt bleibt die Thematik der Rückforderungen von Corona-Soforthilfen in Bayern und darüber hinaus äußerst komplex. Unternehmer sollten in Erwägung ziehen, rechtliche Unterstützung zu suchen, um ihre Ansprüche zu wahren und sich gegen potenziell unberechtigte Rückforderungen zur Wehr zu setzen.

Für weitere Informationen zu dieser Thematik und aktuellen Entwicklungen steht die PNP sowie anwalt.de bereit.

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