
Im Jahr 2024 ist die Zahl der Asylanträge in Baden-Württemberg um 40 Prozent gesunken. Laut dem Migrationsministerium haben 22.105 Personen einen Asylantrag gestellt, im Vergleich zu 36.319 im Jahr 2023. Dieses signifikante Absinken wird auf dichte Fluchtrouten über die Türkei nach Serbien sowie auf Grenzkontrollen zu Frankreich und der Schweiz zurückgeführt.
Gleichzeitig hat die Anzahl der Abschiebungen und freiwilligen Ausreisen einen Anstieg von etwa 43 Prozent verzeichnet. Die gesamte Zahl der Abschiebungen aus Baden-Württemberg liegt wieder auf Vor-Corona-Niveau, wobei im Jahr 2024 knapp 2.900 Menschen, darunter etwa ein Viertel Straftäter, das Bundesland verlassen mussten. Im Vergleich zu 2023 ergibt sich ein Zuwachs der Abschiebungen von 37 Prozent. Monatlich kehrten im Durchschnitt 500 Ausländer in ihre Heimatländer zurück, was sowohl Abschiebungen als auch freiwillige Ausreisen umfasst.
Wichtige aktuelle Entwicklungen
Migrationsministerin Marion Gentges hat betont, dass Grenzkontrollen allein das Problem illegaler Migration nicht lösen können. Sie hebt die Notwendigkeit eines effektiven Schutzes der EU-Außengrenzen hervor. Tausende Migranten verließen Baden-Württemberg mit öffentlichen Finanzhilfen, was die Herausforderungen in der Migrationspolitik weiter verdeutlicht.
In einem weiteren Kontext erläutert ein Beitrag auf Asyl.net, dass bei Erlöschen eines Aufenthaltstitels durch Widerruf, Rücknahme oder Ausweisung eine Ausreisepflicht besteht, die unverzüglich oder bis zum Ablauf einer gesetzten Frist erfüllt werden muss. Bei Nichterfüllung kann eine Abschiebung durchgesetzt werden, sofern die Ausreisepflicht vollziehbar ist. Dies gilt insbesondere, wenn eine Person unerlaubt eingereist ist oder einen Asylantrag nicht stellen möchte.