
Ein Basiskonto ist für viele Menschen mit eingeschränktem Zugang zu traditionellen Bankdienstleistungen von entscheidender Bedeutung. Laut dem Weser Kurier benötigt jeder eine eigene Kontoverbindung für Zahlungen und den Erhalt von Lohn, Gehalt oder Sozialleistungen. Insbesondere Personen, die kein reguläres Girokonto eröffnen können, haben einen rechtlichen Anspruch auf ein Basiskonto, das durch das seit 2016 geltende Zahlungskontengesetz (ZKG) eingeführt wurde.
Das ZKG verpflichtet Banken und Sparkassen, Berechtigten ein Basiskonto anzubieten. Dazu zählen alle Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU, Frauen und Männer, die wohnungslos sind, sowie Asylsuchende. Diese Regelung sorgt dafür, dass auch finanziell benachteiligte Gruppen am wirtschaftlichen und sozialen Leben teilnehmen können.
Die Funktionen des Basiskontos
Das Basiskonto kann wie ein reguläres Girokonto für grundlegende Bankgeschäfte genutzt werden. Es ermöglicht Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträge, Bareinzahlungen und Auszahlungen sowie bargeldloses Zahlen. Wichtig ist, dass das Basiskonto über keinen Überziehungsrahmen verfügt; nur das vorhandene Guthaben kann verwendet werden. Banken sind verpflichtet, auch Onlinebanking für Basiskonten anzubieten, sofern sie dieses für andere Zahlungskonten anbieten, wie im BaFin Bericht beschrieben.
Ein Antrag auf ein Basiskonto kann bei jeder Bank oder Sparkasse eingereicht werden, mit Ausnahme von Depot- oder Förderbanken. Dazu muss ein Antragsformular ausgefüllt werden, das entweder online oder direkt bei der Bank erhältlich ist. Bei Asylbewerbern ist eine Aufenthaltsgenehmigung oder ein Duldungsnachweis erforderlich. Banken haben zehn Geschäftstage Zeit, um den Antrag zu bearbeiten.
Rechte der Verbraucher
Laut dem Zahlungskontengesetz dürfen Banken Anträge nur aus bestimmten gesetzlichen Gründen ablehnen, etwa wenn der Antragsteller bereits ein Zahlungskonto besitzt oder in den letzten drei Jahren wegen einer Straftat verurteilt wurde. Bei Ablehnung des Antrags können Verbraucher die Entscheidung durch die BaFin überprüfen lassen oder ein Verwaltungsverfahren einleiten, welches gebührenfrei ist.
Die Bedingungen für die Kündigung eines Basiskontos sind ebenfalls strikt geregelt. Eine Kündigung ist nur möglich, wenn das Konto über 24 Monate nicht genutzt wurde oder der Kontoinhaber nicht mehr berechtigt ist. Zudem darf die Bank nur angemessene Entgelte erheben, was den Zugang zu diesen Konten weiter erleichtert.
Die Einführung des Basiskontos hat das Ziel, Menschen ohne Zugang zu Girokonten eine Chance zu geben. Es stellt sicher, dass der Zugang zu grundlegenden Finanzdienstleistungen für alle gewährleistet ist. Die Banken sind in der Verantwortung, die entsprechenden Vorschriften einzuhalten, und die BaFin überwacht die Einhaltung dieser Vorgaben. So wird die finanzielle Teilhabe für alle Menschen gefördert, mindert soziale Ungleichheiten und trägt letztlich zu einer inklusiveren Gesellschaft bei.