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Geflügelpest in Ansbach: Restriktionen aufgehoben, aber Vorsicht bleibt!

Im Landkreis Ansbach wurde am 28. Januar 2025 bekannt gegeben, dass der Geflügelpestausbruch in der Marktgemeinde Lehrberg überwunden ist. Der zuständige Veterinärdienst hatte zuvor am 26. Dezember 2024 einen bestätigten Fall von hochpathogener aviärer Influenza (HPAI) festgestellt, was zur Tötung und Entsorgung von etwa 17.000 Mastputen führte. Infolge des Ausbruchs wurden eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone von zehn Kilometern eingerichtet, in denen strenge Maßnahmen wie Verbringungsverbote für lebendes Geflügel, Eier und Fleischprodukte galten. Diese Maßnahmen effektuierten für mindestens 30 Tage nach der Desinfektion des betroffenen Betriebs, um einer weiteren Ausbreitung entgegenzuwirken. Die Schutzzone umfasste insgesamt 19 Ortsteile, darunter auch Ansbach und Flachslanden, und die Überwachungszone erstreckte sich auf das gesamte Stadtgebiet von Ansbach.

Trotz der Aufhebung der Restriktionszone warnt das Landratsamt Ansbach, dass die Gefahr durch die Geflügelpest noch nicht gebannt ist. In mehreren norddeutschen Bundesländern wurden neue Infektionen bei Wildvögeln festgestellt, die möglicherweise die Bedrohung für Geflügelbestände erhöhen könnten. Aus diesem Grund wird von Geflügelhaltern empfohlen, strenge Biosicherheitsmaßnahmen zu beachten. Dazu zählt insbesondere, Futter wildvogelsicher zu lagern und die Biosecurity-Protokolle konsequent umzusetzen. Das Veterinäramt hat zudem angekündigt, kontinuierliche Reihenuntersuchungen in Geflügelbetrieben durchzuführen, um die weitere Verbreitung der Krankheit zu überwachen.

Biosicherheitsmaßnahmen und rechtliche Vorgaben

Die Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) vom 9. Februar 2024 stuft das Risiko von HPAIV H5-Einträgen in deutsche Hausgeflügelhaltungen als hoch ein. Diese Einschätzung steht im Kontext einer europaweiten Welle von Geflügelverlusten, bei der seit November 2023 nahezu 4,4 Millionen Tiere betroffen sind. Insbesondere Niedersachsen meldete 157 Ausbrüche der Geflügelpest zwischen Dezember 2020 und Dezember 2023, was zu erheblichem Tierverlust und Kosten in Millionenhöhe führte. Das FLI empfiehlt daher, dass Tierhalter, unabhängig von der Betriebsgröße, eine umfassende und effektive Umsetzung von Biosicherheitsmaßnahmen gewährleisten.

Zu diesen Maßnahmen zählen unter anderem physische Schutzmaßnahmen wie Umzäunungen und Desinfektionsvorgaben. Auch Kleinstbetriebe müssen Mindestanforderungen an die Biosicherheit erfüllen. Bei Ausbrüchen müssen die Tierhalter zusätzliche Vorgaben der zuständigen Behörden einhalten. Der rechtliche Rahmen hierzu ist durch EU-Vorschriften wie das Animal Health Law sowie nationale Bestimmungen geregelt. Das niedersächsische Biosicherheitskonzept, das sich primär an Betriebe mit über 1.000 Tieren richtet, umfasst zehn zentrale Handlungsbereiche wie Zutrittsregelungen und Schädlingsbekämpfung, um die Sicherheit der Geflügelbestände umfassend zu gewährleisten.

Der gegenwärtige Status der Geflügelpest und die fortwährenden Warnungen machen deutlich, dass eine Wachsamkeit in der Geflügelhaltung unerlässlich bleibt. Die Bevölkerung wird zudem aufgefordert, tote Wildvögel nicht anzufassen, sondern entsprechende Funde umgehend zu melden, um die Überwachung der Situation zu unterstützen. So bleibt die Gesundheit sowohl von Nutztieren als auch der Tierhalter selbst von höchster Priorität.

Die detaillierten Maßnahmen und Empfehlungen zur Biosicherheit sind unter DGS Magazin einsehbar.

Statistische Auswertung

Genauer Ort bekannt?
Lehrberg, Deutschland
Beste Referenz
infranken.de

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