
Ein Polizeieinsatz in Ansbach sorgte für Aufregung, als ein Mann am Donnerstag, den 06. März, gegen 20.00 Uhr beobachtet wurde, wie er eine Pistole auf der Straße durchlud. Der Vorfall ereignete sich in der Rosenstraße, wo der zunächst unbekannte Mann aus einem Anwesen trat, die Waffe durchlud und sich wieder zurück ins Haus begab. Ein Zeuge bemerkte die bedrohliche Handlung und alarmierte umgehend die Polizei.
Die eingesetzten Streifenbesatzungen reagierten schnell und konnten den 40-jährigen Hausbewohner identifizieren. Es stellte sich heraus, dass die Pistole, die der Mann in der Öffentlichkeit entladen hatte, eine Softairwaffe war. Laut den Ermittlungen hatte er dies lediglich getan, um seinen Großvater nicht zu stören. Die Polizei stellte die Softairwaffe sicher, und gegen den Mann wurde ein Bußgeldverfahren gemäß dem Waffengesetz eingeleitet, da das unerlaubte Führen von solchen Geräten in der Öffentlichkeit strafbar ist.
Regelungen für Softairwaffen
Softairwaffen sind Druckluftsysteme, die Rundkugeln verschießen und in Deutschland spezifischen Regulationsunterlagen unterliegen. Ob eine Softairwaffe als solche oder als echte Waffe gilt, hängt von ihrer Geschossenergie ab. Geräte mit einer Energie von weniger als 0,5 Joule werden als Spielzeug klassifiziert und unterliegen nicht dem Waffengesetz. Ab einer Energie von mehr als 7,5 Joule benötigt man eine Waffenbesitzkarte, und es bestehen Altersbeschränkungen für den Erwerb solcher Waffen.
Die Rechtslage zu Softairwaffen wurde im Jahr 2020 geändert, als die Sonderregelungen für Geräte mit einer Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,5 Joule de facto aufgehoben wurden. Allerdings wurde die alte Regelung wiederhergestellt, was bedeutet, dass solche Gerätschaften weiterhin spezifischen Auflagen unterliegen müssen. Diese Regelungen sind wichtig, um zu verhindern, dass Softairwaffen mit echten Waffen verwechselt werden, insbesondere wenn sie täuschend ähnlich aussehen und somit als Anscheinswaffen gelten.
Bei Verstößen gegen das Waffengesetz, insbesondere im Zusammenhang mit Anscheinswaffen, drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Zudem dürfen Softairwaffen, die mehr als 0,5 Joule erzeugen, nicht öffentlich geführt und müssen in verschlossenen Behältern transportiert werden. Vollautomatische Softairwaffen sind in Deutschland generell nicht erlaubt, was die strengen Vorschriften zur Nutzung solcher Waffen unterstreicht.
Der Vorfall in Ansbach verdeutlicht die Notwendigkeit der Einhaltung dieser Vorschriften, um sowohl die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten als auch um Missverständnisse über die Gefährlichkeit solcher Geräte auszuräumen. Auch wenn Softairwaffen für viele als harmloses Spielzeug angesehen werden, birgt der unsachgemäße Umgang mit ihnen potenzielle Gefahren.