
Im Kreis Südliche Weinstraße haben zahlreiche Bürger überraschende Rückzahlungen von ihren Abfallgebühren erhalten, die im vergangenen Jahr überhöht waren. Wie rheinpfalz.de berichtet, wurden mehr als 3500 von rund 40.000 Gebührenschuldnern betroffen, die anstelle eines SEPA-Mandats Daueraufträge eingerichtet hatten. Diese führte dazu, dass sie Zahlungen in veralteter Höhe leisteten, obwohl die Gebühren gesenkt worden waren.
Insgesamt summierten sich die Überzahlungen auf über 110.000 Euro. Der Eigenbetrieb Wertstoffwirtschaft (EWW) hat Mitte November 2024 begonnen, diese Rückbuchungen durchzuführen, was eine eingehende Prüfung jeder Verfügung erforderte. Die Kreisverwaltung empfiehlt betroffenen Bürgern nun, ein SEPA-Mandat zu erteilen, um zukünftige Überzahlungen und den damit verbundenen Prüfungsaufwand zu vermeiden.
Neue Regelungen und Zahlungsverfahren
Ab dem 1. Januar 2025 wird auch im Landkreis Augsburg ein Umbruch in der Abfallgebührenveranlagung stattfinden. Hierbei übernimmt der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises (AWB) die Verantwortlichkeit für die Gebührenveranlagung von den Gemeinden, darunter auch die Stadtverwaltung Bobingen. Grundstückseigentümer sollten auf neue Gebührenbescheide achten, welche sie Anfang Dezember 2024 direkt vom AWB erhalten werden, wie stadt-bobingen.de berichtet.
Für die Betroffenen bedeutet dies, dass bestehende Daueraufträge zur Zahlung der Abfallgebühren zum Ende des Jahres gelöscht werden müssen. SEPA-Mandate, die zuvor in den Gemeinden eingezogen wurden, laufen automatisch zum 31. Dezember 2024 ab, während andere Daueraufträge, wie für Abwasser und Kanalgebühren, weiterhin gültig bleiben.
Um die Zahlung der Abfallgebühren auch künftig reibungslos zu gewährleisten, ist es für Grundstückseigentümer erforderlich, dem AWB ein ausgefülltes SEPA-Mandat zukommen zu lassen oder einen neuen Dauerauftrag einzurichten. Alle notwendigen Informationen und Formulare werden im neuen Gebührenbescheid bereitgestellt. Zudem wird es, beginnend im Jahr 2025, keine Sperrmüllkarte mehr geben; die Anforderung zur Sperrmüllabholung erfolgt dann über ein Bürgerportal des AWB.
Zahlungsmodalitäten und Erleichterungen
Der Abfallwirtschaftsbetrieb, der für die Gebührenveranlagung zuständig ist, setzt auf pünktliche Zahlungen seiner Kunden. Etwa 80 % nutzen bereits das SEPA-Einzugsverfahren, um Mahnungen zu vermeiden und die fristgerechte Zahlung zu sichern. Laut kreis-alzey-worms.de wird ein mehrstufiges Mahnverfahren eingeleitet, sollte eine Zahlung ausbleiben. Dieses Verfahren kann bis zur Vollstreckung führen, was ernsthafte finanzielle Folgen für die Betroffenen haben kann.
Zur Entlastung für Bürger, die Schwierigkeiten haben, die Gebühren zu begleichen, bieten die zuständigen Behörden Zahlungsraten an. Wer in diese Situation kommt, sollte sich frühzeitig mit der Gebührenveranlagung in Verbindung setzen. Einem sparsameren Umgang mit Müll kann ebenfalls zugutekommen, da durch geeignete Sortierung die Gebühren um etwa 18 bis 20 Euro pro Jahr reduziert werden können.
Die anstehenden Änderungen in der Abfallgebührenveranlagung sind Teil einer umfassenden Reform zur Verbesserung der Verwaltungsabläufe und zur Unterstützung der Bürger im Landkreis. Dies steht im Kontext umfassender Maßnahmen in vielen deutschen Kommunen zur Optimierung von Gebührenstrukturen und zur Förderung eines nachhaltigen Umgangs mit Abfall.