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Zukunft des Strafvollzugs: Thomas Galli fordert radikale Reformen!

Eine bedeutende Diskussion über die Zukunft des Strafvollzugs fand im Karlsruher „Forum Recht“ statt. Anwalt und Buchautor Thomas Galli, der früher Haftanstalten leitet hat und jetzt in Augsburg praktiziert, trat dafür ein, dass das bestehende System neue Wege gehen müsse. Galli, promovierter Jurist, argumentierte, dass Gefängnisse oft mehr schaden als nützen. Er fordert eine radikale Transformation im Strafvollzug. Zudem hat er zwei Bücher veröffentlicht, die sich mit der Thematik beschäftigen und innovative Ansätze zur Verbesserung des Systems anregen.

Im Rahmen der Veranstaltung wurde auch die aktuelle Situation des Strafvollzugs beleuchtet. Lockerungen im Strafvollzug sind als entscheidend für die Wiedereingliederung von Tätern in die Gesellschaft anerkannt. Doch die Realität zeigt, dass der Strafvollzug zunehmend rigider gehandhabt wird, was zum Teil auf Ängste in der Justizpolitik zurückzuführen ist. Diese Bedenken manifestieren sich in der Fallzahl der Sicherungsverwahrung, wie im Beispiel von Christian Twachtmann, der seit 2021 in der JVA Werl ohne Entlassungsdatum festgehalten wird.

Rückfallquote und Resozialisierungsmaßnahmen

Die Rückfallstatistik des Bundesjustizministeriums belegt die Herausforderungen des Systems. Nach drei Jahren Haft liegt die Rückfallquote bei etwa 46%, und nach zwölf Jahren sogar bei 66%. Diese Zahlen verdeutlichen die Dringlichkeit einer effektiven Resozialisierung. Der offene Vollzug gilt als bewährte Methode, da er den Inhaftierten Arbeit und den Kontakt zu ihren Familien ermöglicht.

Das Strafvollzugsgesetz (StVollzG) sieht den offenen Vollzug als Regelfall vor, jedoch haben viele Bundesländer den geschlossenen Vollzug priorisiert. Eine Studie zeigt, dass Personen im offenen Vollzug signifikant seltener erneut verurteilt werden. Lediglich 1 von 10.000 Fällen führte im offenen Vollzug zu Flucht oder Straftaten. Dennoch ist die Zahl der Lockerungen im Strafvollzug in den letzten Jahren stark gesunken. Langzeitausgänge sind von 2003 bis 2021 um etwa zwei Drittel zurückgegangen, was die Resozialisierung zusätzlich erschwert.

Lage in den Bundesländern

Die Entwicklungen variieren stark zwischen den Bundesländern. Der Anteil der Inhaftierten im offenen Vollzug sank von 14,2% im Jahr 2012 auf 11,6% im Jahr 2022. Niedersachsen verzeichnete einen Rückgang von 16,4% (2017) auf 10,1% (2022), während Nordrhein-Westfalen mit 28,7% den höchsten Anteil an offenem Vollzug hat, während Hessen mit nur 1,6% am unteren Ende steht.

Angesichts dieser Entwicklungen haben Christian Twachtmann und 75 weitere Gefangene beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde auf Freilassung eingelegt. Mangelnde Resozialisierungsmaßnahmen und Therapien werden häufig als Gründe für die Schwierigkeiten bei der Entlassung genannt. Kritik übt auch Christine Graebsch, eine Strafrechtsexpertin, die die Verantwortung für Rückfälle ebenfalls im Strafvollzug sieht, der keine ordentliche Entlassungsvorbereitung bietet.

Die Erkenntnisse aus dem „Forum Recht“ und den aktuellen Daten stellen die Frage nach der Funktion und der Effektivität des deutschen Strafvollzugs in den Vordergrund. Es ist klar, dass eine tiefgreifende Reform notwendig ist, um den Herausforderungen der Resozialisierung gerecht zu werden und rückfallgefährdete Personen angemessen zu unterstützen.

Statistische Auswertung

Genauer Ort bekannt?
Karlsruhe, Deutschland
Beste Referenz
bnn.de

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