
Die bayerische Staatsregierung hat Pläne zur Bürokratieabbau vorgestellt, doch diese Vorhaben stoßen auf entschiedenen Widerstand von Umweltorganisationen. Insbesondere die geplanten Lockerungen der Umweltprüfungen für Skigebiete wecken massive Bedenken. Martin Geilhufe, der Landesbeauftragte des Bund Naturschutz (BN), äußerte Sorgen, dass durch diese Maßnahmen der Umwelt- und Naturschutz zum Opfer fallen könnte. Der BN fordert die Regierung auf, die Pläne zu überdenken und den Schutz der alpinen Natur zu wahren.
Das dritte Modernisierungsgesetz der CSU und der Freien Wähler, das seit Mitte Februar in der Verbandsanhörung ist, steht im Fokus der Kritik. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Entbürokratisierung in Bayern voranzutreiben. Ein wesentlicher Bestandteil sind Änderungen bei den Vorschriften für Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP).
Kernpunkte der Gesetzesänderungen
Nach den geplanten Gesetzesänderungen sollen die UVP-Pflichtgrenzen signifikant angehoben werden:
- Erhöhung der UVP-Pflichtgrenze für Beschneiungsanlagen von 15 auf 20 Hektar.
- Erhöhung der UVP-Pflichtgrenze in Schutzgebieten oder geschützten Biotopen von 7,5 auf 10 Hektar.
- Erhöhung der UVP-Pflichtgrenze für Skipisten von 10 auf 20 Hektar.
- Erhöhung der UVP-Pflichtgrenze für Skipisten in Schutzgebieten von 5 auf 10 Hektar.
- UVP für Seilbahnen wird nur noch ab einer bestimmten Personenbeförderungskapazität und einer Luftlinienlänge von 3.000 Metern zwischen Tal- und Bergstation erforderlich.
Christine Margraf, Artenschutzexpertin des BN, bezeichnet die geplanten Gesetzesänderungen als Klientelpolitik, die auf Kosten der Allgemeinheit geht. Diese Einschätzung wird durch die Tatsache gestützt, dass bereits seit 2022 in Bayern eine umfassende Entbürokratisierung angestrebt wird.
Hintergrund der Entbürokratisierung
Bis zum 31. Dezember 2024 wurden in Bayern insgesamt 519 Verwaltungsvorschriften gestrichen. Dies entspricht einer Reduzierung von mehr als 15 Prozent im Vergleich zum Beginn der Legislaturperiode. Staatskanzleichef Florian Herrmann bezeichnete diese Maßnahmen als „vollen Erfolg“. Bis zum 1. Januar 2025 gab es in Bayern noch 2.867 Verwaltungsvorschriften, eine Zahl, die im Rahmen eines Moratoriums bis Ende 2026 nicht steigen soll.
Die politische Zielrichtung dieser Maßnahmen ist klar: Die Zahl der Gesetze in Bayern nahm seit 2002 von 321 auf 242 ab, und die Anzahl der Rechtsverordnungen sank von 1.209 auf 530. Das aktuelle Modernisierungsgesetz sieht vor, Nachweispflichten im Zuwendungsrecht zu reduzieren und umfasst auch wesentliche Anpassungen bei Umweltprüfungen. Hierbei sind die erhöhten Grenzwerte für Beschneiungsanlagen, Skipisten und Seilbahnen ein zentraler Aspekt.
In einem weiteren Schritt soll die Bayerische Luftreinhalteverordnung ersatzlos gestrichen werden, da neue Maschinen bereits niedrigere Emissionen aufweisen. Zudem wird das Baurecht entschlackt, um weniger Auflagen bei der vorbeugenden Feuerbeschau zu schaffen.
Die Debatte über diese Umstrukturierungen zeigt auf, wie empfindlich und umstritten der Balanceakt zwischen wirtschaftlichem Wachstum und dem notwendigen Schutz der Umwelt ist. Während die Staatsregierung auf Bürokratieabbau und Entwicklung setzt, fordern Umweltschützer eine klare Verhinderung von ökologischen Schäden. Das Thema bleibt hochbrisant und wird sicherlich auch in Zukunft für Diskussionen sorgen.