AugsburgBayernBremenErlangenMünchenRegensburg

Bayern verschickt Grundsteuerbescheide: So viel müssen Sie jetzt zahlen!

Haus- und Wohnungseigentümer in Bayern werden in dieser Woche mit neuen Grundsteuerbescheiden konfrontiert. Diese Bescheide informieren sie über mögliche Veränderungen der Grundsteuerzahlungen, die sowohl günstiger als auch teurer ausfallen können. Anlässlich einer grundlegenden Reform, die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, mussten die Eigentümer ihre Grundsteuererklärungen abgeben. Dies beinhaltete unter anderem Angaben zu Wohnflächen, die nun zur Neuberechnung der Steuer herangezogen werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor die dann gültige Berechnungsgrundlage für verfassungswidrig erklärt, was eine umfassende Anpassung notwendig machte. PNP berichtet, dass die Kommunen für die Neudefinition der Hebesätze verantwortlich sind, die entscheidend für die Höhe der Steuer sind.

In der bayerischen Landeshauptstadt München wurden beispielsweise rund eine halbe Million Grundsteuerbescheide verschickt. Weitere Städte, darunter Nürnberg, Erlangen und Ingolstadt, folgen mit der Versendung ihrer Bescheide. Interessanterweise hat Regensburg bereits im November Bescheide versandt. Die Reform der Grundsteuer hat sich das Ziel gesetzt, aufkommensneutral zu sein, somit bleiben die Gesamteinnahmen der Kommunen unverändert. Dennoch sind Unterschiede in der Grundsteuer selbst innerhalb einer Gemeinde möglich, was die Steuerpflichtigen vor unterschiedlich hohe Belastungen stellen könnte.

Reformdetails und Berechnungsmethoden

Die Grundsteuer wird in Bayern über ein eigenes Flächenmodell berechnet, das sich von dem bundesweit geltenden Modell unterscheidet. Hierbei werden Kriterien wie das Baujahr und der Bodenrichtwert nicht einbezogen. Bei der Berechnung der Grundsteuer für Grundstücke werden verschiedene Kategorien unterschieden: der Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie der Grundsteuer B für Grundstücke wie Einfamilienhäuser oder Gewerbeobjekte. Für beide Steuerarten bleibt die persönliche Situation der Grundstückseigentümer unberücksichtigt, was bedeutet, dass individuelle Einkommensverhältnisse keinen Einfluss auf die Steuerzahlungen haben.

Die Berechnung der Grundsteuer A basiert auf dem Ertragswert des Betriebes und erfolgt anhand eines festgelegten Schemas. Der Grundsteuer B hingegen berücksichtigt die Flächen der Flurstücke sowie die Art ihrer Nutzung. Die Berechnungen bei der Grundsteuer B für Wohnnutzung setzen beispielsweise auf die Wohnfläche, die mit einem bestimmten Wert pro Quadratmeter multipliziert wird. BayernPortal erläutert die speziellen Schritte, die zur Festlegung der Grundsteuermessbeträge und letztlich der Steuer selbst führen.

Regional unterschiedliche Hebesätze

Die Höhe der Grundsteuer hängt entscheidend von den festgelegten Hebesätzen der jeweiligen Kommunen ab. Diese wurden regional unterschiedlich festgesetzt, was für einige Steuerpflichtige in Städten wie Augsburg weitreichende Auswirkungen hat: Dort müssen etwa 62.000 Steuerzahler weniger und 34.000 mehr Grundsteuer zahlen als im Vorjahr. In der allgemeinen Betrachtung wird erwartet, dass Einfamilienhäuser in der Regel stärker belastet werden, während Eigentumswohnungen geringere Steuern zu erwarten haben.

Die erforderliche Transparenz in den Hebesätzen variiert von Bundesland zu Bundesland. So haben mehrere Länder, wie Bremen und Berlin, bereits unterschiedliche Hebesätze zur Entlastung ihrer Bürger im Hinblick auf die Grundsteuer festgelegt. Der Vorsitzende des Deutschen Städtetags hat betont, dass die Reform nicht zu höheren Belastungen für Hauseigentümer im Vergleich zu Unternehmen führen sollte. Dies bleibt jedoch eine Herausforderung in der praktischen Umsetzung der nun neuen Gesetze. Die Begehrlichkeit, die Einnahmen nicht zu erhöhen, ist klar formuliert, wird jedoch in der Praxis unterschiedlich interpretiert und umgesetzt, wie Haufe berichtet.

Statistische Auswertung

Genauer Ort bekannt?
München, Deutschland
Beste Referenz
pnp.de
Weitere Infos
bayernportal.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert