DeutschlandMünchenNeuburg

Drohnenalarm: Bundeswehr unter Spionageverdacht – Was steckt dahinter?

In den letzten Wochen haben sich Berichte über unbemannte Drohnenflüge über Bundeswehrstandorten in Deutschland gehäuft. Besonders alarmierend war die Entdeckung von elf Drohnen, die über der Kaserne in Neuburg an der Donau sichtbare waren, wo das Taktische Luftwaffengeschwader 74 stationiert ist. Trotz einer umfangreichen Fahndung mit einem Hubschrauber blieben die Drohnen sowie deren Betreiber unerkannt. Ähnliche Vorfälle sind auch am Militärflughafen Manching dokumentiert worden, was die Bedenken über unautorisierte Überflüge zunehmend verstärkt, wie t-online.de berichtet.

Das Verbot des Einsatzes von Drohnen über militärischen Einrichtungen in Deutschland ist schon lange etabliert, jedoch sind die Maßnahmen zur Neutralisierung dieser Bedrohung schwach ausgeprägt. Während die Staatsanwaltschaft München bereits Ermittlungen aufgenommen hat, um mögliche Spionage durch nicht freundliche Länder wie Russland zu überprüfen, zeigen Experten, dass die Drohnen vermutlich von Schiffen in der Ostsee gestartet wurden und überlegene Fähigkeiten im Vergleich zu herkömmlichen Hobbydrohnen verfügen. Diese Entwicklungen haben auch zu einer Besorgnis hinsichtlich der Sicherheit ukrainischer Soldaten geführt, die kürzlich in Deutschland an Bundeswehrgeräten ausgebildet wurden.

Ermittlungen und Gefahrenbewertung

Die Sicherheitslage wird seit den Vorfällen in Neuburg und Manching besonders kritisch bewertet. Der Münchner Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle äußerte sich zu den potenziellen Gefahren, die von diesen Drohnenflügen ausgehen können. Ermittler vermuten, dass die Drohnen möglicherweise Handydaten von ukrainischen Soldaten aufzeichnen könnten, was eine ernste Gefährdung für die nationale und internationale Sicherheit darstellen würde. Die Minister bei einer Innenministerkonferenz im Dezember 2024 trafen sich, um diese potenziellen Bedrohungen zu diskutieren, und betonten die ernsthaften Gefahren für Leben und Gesundheit.

Die aktuelle Rechtslage in Deutschland erlaubt den Abschuss von Drohnen nur unter sehr begrenzten Bedingungen. Ein Luftsicherheitsgesetz sieht vor, dass Maßnahmen wie das Abdrängen oder Warnschüsse möglich sind, jedoch kein direkter Abschuss von Drohnen. Der Bundesinnenminister Nancy Faeser hat wiederholt die Notwendigkeit betont, die Gesetzgebung anzupassen, um der Bedrohung durch Drohnen und deren Möglichkeit zur Spionage oder Sabotage zu begegnen, vor allem seit dem Anstieg dieser Vorfälle in Verbindung mit dem Krieg gegen die Ukraine, wie auch tagesschau.de berichtet.

Gesetzesänderungen sind notwendig

Obwohl das Bundeskabinett bereits einen Vorschlag zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes billigte, bleibt unklar, ob diese Änderungen im Bundestag durchgesetzt werden können. Der Vorschlag würde den Einsatz von Waffengewalt gegen unbemannte Fluggeräte erlauben, doch die Unterstützung der politisch entscheidenden Parteien ist ungewiss. Die CDU/CSU hat verfassungsrechtliche Bedenken geäußert und kritisiert die Gesetzesänderung als „reine Symbolgesetzgebung“.

Aktuell sind die Bundeswehr und die Polizei nur in der Lage, in Ausnahmefällen aggressiv gegen Drohnen vorzugehen, was die Überwachung von etwa 1.000 Liegenschaften der Bundeswehr schwierig macht. Alarmrotten der Luftwaffe könnten theoretisch intervenieren, müssen jedoch innerhalb von 15 Minuten in die Luft gebracht werden. Der Bedarf an effektiveren Abwehrmechanismen wird dringlicher, insbesondere angesichts der drohenden Gefahr durch unkooperative Drohnen, die möglicherweise im Auftrag fremder staatlicher Stellen agieren, so lto.de.

Statistische Auswertung

Genauer Ort bekannt?
Neuburg an der Donau, Deutschland
Beste Referenz
t-online.de
Weitere Infos
tagesschau.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert