
Die Einbürgerung von Ausländern in Deutschland erfährt seit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes im Sommer 2024 einen deutlichen Anstieg. Die Ampel-Regierung hatte die Regelungen zur Einbürgerung erleichtert, nachdem die neue Gesetzgebung am 27. Juni 2024 in Kraft trat. Insbesondere in den bayerischen Kommunen ist seither ein erheblicher Anstieg bei den Einbürgerungsanträgen festzustellen, wie die Passauer Neue Presse berichtet.
In München sind aktuell etwa 32.500 Einbürgerungsanträge offen, was die Bearbeitungsstellen vor große Herausforderungen stellt. Zuvor gab es im Jahr 2023 rund 10.300 Anträge, im Jahr 2024 stiegen sie jedoch auf 20.600. In der Hauptstadt Bayern beträgt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer 18 Monate. Auch Nürnberg hat mit etwa 7.000 offenen Anträgen zu kämpfen; hier wurden im Jahr 2023 rund 4.300 Anträge registriert, während es allein in den ersten Monaten des Jahres 2024 mehr als 2.200 waren, mit einer Bearbeitungsdauer von sechs Monaten.
Die Auswirkungen der Reform
Die neue Gesetzgebung sieht vor, dass Ausländer nach nur fünf Jahren Aufenthalt einen Anspruch auf Einbürgerung haben, was zuvor acht Jahre waren. Diese Regelung soll vor allem qualifizierte Fachkräfte zu einer Einbürgerung ermutigen. Die Tagesschau berichtet, dass die Anzahl der Einbürgerungsanträge in den letzten zwei Jahren um etwa 50 Prozent gestiegen ist. So stellten im Jahr 2022 81.007 Personen einen Antrag, während es im Jahr 2024 bereits 122.882 waren.
Die Bearbeitung der Anträge wird jedoch durch zahlreiche Faktoren erschwert. So kämpfen die Kommunen mit einem Antragsstau, einem Mangel an Fachpersonal und einer stockenden Digitalisierung. Die Identitätsklärung der Antragsteller kann oft für Verzögerungen sorgen, insbesondere wenn wichtige Dokumente fehlen. Dabei sind besonders viele der Antragsteller aus Ländern wie Somalia und Eritrea betroffen.
Ein Blick auf die Einbürgerungsstatistik
Für den Kontext ist es wichtig zu erwähnen, dass im Jahr 2023 insgesamt rund 200.100 Ausländer in Deutschland eingebürgert wurden – die höchste Zahl seit 2000. Diese Zahl repräsentiert einen Anstieg von etwa 31.000 Einbürgerungen oder 19 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Besonders häufig wurden syrische Staatsangehörige eingebürgert, die mit 75.500 Personen die größte Gruppe bildeten. Ihr Anteil an den Einbürgerungen machte über 38 Prozent aus, was einem signifikanten Anstieg von 27.100 im Vergleich zum Vorjahr entspricht, wie die Statistiken des Statistischen Bundesamtes zeigen.
Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts hat nicht nur die Zahl der Anträge erhöht, sondern auch zu längeren Verfahren geführt, da das erweiterte Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zusätzliche Prüfungen durch die Behörden nach sich zieht. Nach der Verwaltungsgerichtsordnung sind die Behörden verpflichtet, innerhalb von drei Monaten auf Anträge zu reagieren, was jedoch in vielen Fällen nicht gewährleistet ist.
Die Entwicklung der Einbürgerungsanträge und die anhaltenden Schwierigkeiten in den Kommunen zeigen, wie wichtig eine transparente und effektive Regelung in diesem Bereich ist. Angesichts der steigenden Zahlen wird deutlich, dass sowohl politische Maßnahmen als auch praktische Lösungen erforderlich sind, um den steigenden Bedarf gerecht zu werden.