
Am 1. April 2025 hat das EU-Parlament die Immunität des AfD-Außenpolitikers Petr Bystron aufgehoben. Diese bedeutende Entscheidung ermöglicht es den nationalen Behörden, weitere Ermittlungen gegen den Politker durchzuführen. Eine Mehrheit der Abgeordneten in Straßburg stimmte für den Antrag, der ursprünglich von der Generalstaatsanwaltschaft München im August 2024 gestellt wurde. Bystron steht im Verdacht, „Symbole verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verbreitet oder öffentlich verwendet zu haben“, was im Kontext eines Online-Beitrags aus dem Jahr 2022 geschah, in dem er eine Fotomontage veröffentlichte, die an einen Hitlergruß erinnerte und auf dem sozialen Netzwerk X geteilt wurde.
Die Ermittlungen gegen Bystron nehmen ihren Ausgangspunkt in einem Vorfall von 2022, als er auf einer Veranstaltung in die Menge winkte. Dies führte zu einem längeren Rechtsstreit, nachdem die Staatsanwaltschaft aufgrund eines Fotos von Angela Merkel, die ebenfalls auf diesem Bild winkte, unter dem Verdacht des Hitlergrusses ermittelte. Letztendlich entschied die Staatsanwaltschaft jedoch, dass es sich bei dem Winken nicht um einen Hitlergruß handelte. Laut Unser Mitteleuropa urteilten Richter, dass nicht jedes Winken als solcher symbolischer Gruß interpretiert werden kann.
Politische Dimension und Vorwürfe
Bystron äußerte im Nachgang zur Aufhebung seiner Immunität, dass das Bild von Merkel über ein Jahr lang niemanden gestört habe und bezeichnete die laufenden Ermittlungen als politisch motiviert. Im Rahmen des laufenden EU-Wahlkampfs, in dem Bystron die AfD-Liste anführt, wird auch ein weiterer Vorwurf gegen ihn relevant: Es gibt Hinweise auf mögliche Geldwäsche und Bestechlichkeit. In diesem Zusammenhang steht er im Verdacht, finanzielle Mittel von dem prorussischen Portal „Voice of Europe“ erhalten zu haben, um im Bundestag im Sinne Russlands zu agieren. Bystron hat diese Vorwürfe stets entschieden zurückgewiesen und betont, die Unschuldsvermutung bis zur endgültigen Klärung der Angelegenheit zu wahren.
Die Staatsanwaltschaft hat in diesem Fall bereits ein Verfahren eingeleitet. Der Bundestag hatte bereits im Jahr 2023 die Immunität Bystrons aufgehoben, als er noch Bundestagsabgeordneter war, jedoch wurde das Strafverfahren „vorläufig ausgesetzt“, bis das EU-Parlament ebenfalls die Immunität aufhebt, wie Tagesschau berichtet.
Prozess der Immunitätsaufhebung
Die Aufhebung der Immunität ist ein Verfahren, das von nationalen Behörden oder dem MdEP selbst beantragt werden kann, wie vom Europäischen Parlament erläutert. Nach dem Einreichen des Antrags informiert der Präsident des Europäischen Parlaments das Plenum und leitet den Antrag an den Rechtsausschuss weiter. Dieser Ausschuss hat die Möglichkeit, zusätzliche Informationen zu verlangen und eine Empfehlung an das gesamte Parlament zu formulieren. Die endgültige Entscheidung über die Aufhebung der Immunität erfolgt in einer Plenartagung und erfordert eine einfache Mehrheit.
Obwohl Bystron seine Immunität verloren hat, behält er dennoch seinen Sitz im Europäischen Parlament, da die Entscheidung über die Ungültigkeit des Mandats bei einer möglichen Verurteilung bei den zuständigen nationalen Behörden liegt. Es bleibt abzuwarten, wie sich die weiteren Ermittlungen entwickeln und welche Folgen diese für Bystron und die AfD haben werden.