
In München ist ein größerer Betrugsfall im Zusammenhang mit gefälschten Erste-Hilfe-Bescheinigungen aufgedeckt worden. Mindestens 51 Fahrschüler hatten sich solche Bescheinigungen beschafft, die für den Erwerb eines Führerscheins notwendig sind. Die Ermittlungen der Münchner Kriminalpolizei haben dabei zwei Männer ins Visier genommen, die verdächtigt werden, diese Fälschungen hergestellt und verkauft zu haben. Beide Männer sind 45 Jahre alt und haben irakische Wurzeln.
Die Männer boten die gefälschten Bescheinigungen ohne Teilnahme an dem obligatorischen Erste-Hilfe-Kurs an, der normalerweise einen Tag dauert und etwa 60 Euro kostet. Stattdessen zahlten die Fahrschüler bis zu 100 Euro für die gefälschten Dokumente. Die Polizei schätzte, dass die Fälschungen, die zwischen März 2023 und März 2024 erstellt wurden, durch Fotokopien eines Blanko-Formulars eines Kursanbieters hergestellt wurden. Diese Informationen hat die PNP ermittelt, die auch feststellte, dass die Behörden insgesamt über 500 Erste-Hilfe-Bescheinigungen überprüften. Von diesen wurden 51 als Totalscheinungen identifiziert.
Ermittlungen und rechtliche Konsequenzen
Die beiden Männer waren im Zuge anderer Ermittlungen in das Fadenkreuz der Polizei geraten. Einer der Beschuldigten ist tatsächlich in einer Fahrschule beschäftigt, die die gefälschten Bescheinigungen für die Beantragung von Fahrerlaubnissen nutzte. Gegen die Verkäufer und die betroffenen Fahrschüler wird wegen Urkundenfälschung ermittelt, ein Delikt, das in Deutschland ernsthafte strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Laut Süddeutscher Zeitung drohen bei gewerbsmäßiger Urkundenfälschung Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren.
Die Behörden haben auch festgestellt, dass viele der betroffenen Fahrschüler Ausländer waren, die Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache hatten, was sie anfälliger für solche betrügerischen Angebote machte. Es bleibt unklar, was mit den Führerscheinen geschehen wird, die aufgrund dieser gefälschten Bescheinigungen ausgestellt wurden. Mögliche Maßnahmen, die in Betracht gezogen werden, sind Fristen für die nachträgliche Teilnahme an einem echten Kurs oder ein Stopp der Ausfertigung bei noch nicht erteilten Fahrerlaubnissen.
Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Problematik der Urkundenfälschung in Deutschland, die im Jahr 2021 rund 90.800 Fälle umfasst hat. Die Aufklärungsquote liegt bei 80 bis 90 Prozent, ist jedoch tendenziell rückläufig. Zu den Formen der Urkundenfälschung gehört das Fälschen, Verfälschen oder Herstellen unechter Urkunden, wobei die Strafe gemäß § 267 StGB in schweren Fällen bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe reichen kann, wie auf WebID erläutert wird.
Dieser Vorfall könnte weitreichende Folgen für die involvierten Fahrschüler und die Fahrschule selbst haben und stellt einen ernsthaften Verstoß gegen die Integrität des deutschen Fahrerlaubnissystems dar.