
In einer wegweisenden Entscheidung hat ein Gericht festgestellt, dass der Streaming-Dienst Sky gegen geltendes Recht verstoßen hat, indem der Kündigungs-Button für Abonnenten nur schwer zu finden war. Dies wurde von derwesten.de berichtet. Laut dem Urteil müssen Unternehmen eine klare und gut sichtbar platzierte Möglichkeit zur Online-Kündigung anbieten. Dies sei besonders wichtig, da viele Verbraucher beim Versuch, ihr Abonnement zu beenden, auf erhebliche Hürden gestoßen sind.
Die Verbraucherzentrale NRW hat das Urteil als wichtigen Sieg für die Rechte der Verbraucher bezeichnet. Wolfgang Schuldzinski von der Verbraucherzentrale kritisierte, dass der Kündigungs-Button von Sky hinter einer Schaltfläche mit dem Titel „Weitere Links einblenden“ versteckt war. Nutzer mussten demnach 58 Links durchscrollen, um zu dem entscheidenden Button zu gelangen.
Neue gesetzliche Vorgaben
Seit Juli 2022 gibt es neue Regelungen, die in § 312k BGB festgelegt sind. Diese Neuregelungen verlangen, dass Online-Abonnements, wie sie beispielsweise auch bei Netflix oder anderen Streaming-Diensten angeboten werden, einfach und ohne große Hürden online gekündigt werden können. Die gesetzlichen Vorgaben wehren sich gegen die gängige Praxis, Kündigungen unnötig kompliziert zu gestalten. Unternehmen sind nun verpflichtet, einen Kündigungsbutton bereitzustellen, der sofort sichtbar und eindeutig beschriftet ist. Beschriftungen, die unklar sind, wie „Kündigungsabsicht abschicken“, sind nicht zulässig.
Nach einem Klick auf den Kündigungs-Button müssen Nutzer zudem zu einer Bestätigungsseite weitergeleitet werden. Diese muss persönliche und kündigungsbezogene Informationen abfragen. Streit besteht jedoch über die Zulässigkeit von Passwortabfragen, die einige Gerichte als unzulässige Hürde ansehen.
Bedeutung für Verbraucher
Diese Regelungen bieten den Verbrauchern nicht nur mehr Schutz, sondern erleichtern auch das Dokumentieren von Kündigungen. Verbraucher müssen die Möglichkeit haben, ihren Kündigungszeitpunkt auf einem dauerhaften Datenträger festzuhalten. Bei Verstößen gegen die Vorgaben zur Kündigung können Verbraucher ihre Verträge jederzeit ohne Kündigungsfrist beenden.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts München ist daher von großer Bedeutung für alle Nutzer von Online-Diensten. Ab 2026 wird zudem ein Widerrufsbutton verpflichtend, der künftig zusätzliche Rechte für Verbraucher sichern soll. Die Diskussion über die Vereinfachung von Kündigungsmöglichkeiten bleibt weiterhin aktuell und ist ein Schritt hin zu fairer und transparenter Kundenbehandlung.