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Jens Lehmann vor Gericht: Betrunken nach Wiesn-Besuch am Steuer?

Der ehemalige Nationaltorwart Jens Lehmann sieht sich derzeit einer ernsten rechtlichen Herausforderung gegenüber. Am 3. April 2025 wurde am Amtsgericht München der Prozess gegen ihn eröffnet, wegen einer mutmaßlich betrunkenen Autofahrt nach einem Besuch auf dem Oktoberfest am 23. September 2024. Die Anklage wirft ihm vor, unter Alkoholeinfluss gefahren zu sein, während er selbst seine Unschuld beteuert.

Lehmann gab zu, nach seinem Wiesn-Besuch zwei Maß Bier und „vielleicht ein Saures“ konsumiert zu haben. Dennoch sei er der festen Überzeugung gewesen, fahrtauglich zu sein. „Ich bereue meinen Fehler“, erklärte er und wies den Vorwurf zurück, betrunken gewesen zu sein. Er betonte, keine Ausfallerscheinungen wie Lallen oder Würgen gehabt zu haben.

Polizeiliche Ermittlung und Blutentnahme

Die Situation eskalierte, als Polizeibeamte auf Lehmanns unkooperative Art und seine auffällige Fahrweise aufmerksam wurden. Eine Blutabnahme ergab einen Alkoholwert von 0,72 Promille, was in Deutschland bereits als kritischer Wert gilt, da die relative Fahruntüchtigkeit ab 0,3 Promille beginnt und mit 0,5 bis 1,09 Promille eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, die finanzielle Konsequenzen nach sich zieht.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen, während Lehmanns Anwalt eine Strafe in Höhe von rund 72.000 Euro ins Spiel brachte. Diese Geldstrafe würde sich nach Lehmanns Nettogehalt richten, da Geldstrafen in Deutschland in Tagessätzen verhängt werden. Auch gab es in der Vergangenheit Schlagzeilen um Lehmann, der bereits wegen Sachbeschädigung mit einer Kettensäge eine Geldstrafe erhalten hatte.

Rechtliche Konsequenzen und Promillegrenzen

Die rechtlichen Konsequenzen für alkoholisiertes Fahren sind in Deutschland eindeutig. Bei einem Alkoholwert von 0,5 bis 1,09 Promille drohen Bußgelder von bis zu 500 Euro und Punkte in Flensburg, dazu kommt meist ein einmonatiges Fahrverbot. Ab 1,1 Promille gilt die absolute Fahruntüchtigkeit, was strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Erhebt sich der Verdacht auf Fahren unter Alkohol, wird oft ein Atem-Alkoholtest angeordnet, der die Grundlage für weitere Maßnahmen bildet.

In solchen Fällen können Versicherungen unter Umständen Rückforderungen gegen den Versicherungsnehmer geltend machen, wenn dieser im Zustand der Fahruntüchtigkeit einen Unfall verursacht. Das Mindeste an Wissen über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Alkoholgenusses im Straßenverkehr ist für jeden Fahrer essenziell, um potenzielle Risiken und Folgen zu vermeiden.

Der aktuelle Prozess um Jens Lehmann ist somit sowohl ein persönliches als auch ein öffentliches Zeichen für die Bedeutung des verantwortungsvollen Umgangs mit Alkohol und den Risiken des Fahrens unter Einfluss. Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht sich in dieser Sache entscheiden wird.

Für ausführliche Informationen über die rechtlichen Rahmenbedingungen im Straßenverkehr kann man hier mehr erfahren.

Zum aktuellen Fall berichtet die tz.de sowie der Spiegel.

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Beste Referenz
tz.de
Weitere Infos
spiegel.de

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