
Jens Lehmann, der frühere Nationaltorwart der deutschen Fußballnationalmannschaft, sieht sich erneut mit juristischen Schwierigkeiten konfrontiert. Am 12.04.2025 beginnt um 12.00 Uhr ein neuer Prozess gegen ihn am Amtsgericht München. Dieser betrifft eine Trunkenheitsfahrt, die nach dem Oktoberfest 2024 stattfand.
Wie PNP berichtet, soll Lehmann zur fraglichen Zeit Alkohol im Blut gehabt haben, während er hinter dem Steuer saß. Die Polizei stoppte ihn aufgrund eines auffälligen Fahrstils. Er selbst gibt an, dass es sich lediglich um einen „Fehler“ handelte und wehrt sich gegen die Behauptung, er sei „total betrunken“ gewesen. Lehmann hat gegen einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr Einspruch eingelegt.
Trunkenheitsfahrt und rechtliche Folgen
Trunkenheitsfahrten sind eine häufige Straftat, die ernste Konsequenzen nach sich ziehen kann, einschließlich Geldstrafen und dem Entzug der Fahrerlaubnis. Laut 123recht gilt, dass bei einem Blutalkoholwert ab 1,1 Promille ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet werden kann.
Im Falle von Jens Lehmann ist unklar, welche genauen Werte die Polizei bei der Kontrolle feststellte. Fakt ist jedoch, dass eine Trunkenheitsfahrt ernsthafte rechtliche Folgen haben kann. Im schlimmsten Fall drohen bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe.
Kettensägenvorfall und weitere Anklagen
Die rechtlichen Probleme des ehemaligen Fußballspielers gehen jedoch über die aktuelle Trunkenheitsfahrt hinaus. Im Jahr 2024 wurde Lehmann in zweiter Instanz wegen Sachbeschädigung verurteilt. Dies beinhaltete einen Vorfall am Starnberger See, bei dem Lehmann einen Dachbalken in der Garage eines Nachbarn mit einer Kettensäge angesaft hatte. Der Grund dafür war offenbar, dass die Garage seine Sicht auf den See versperrte. Die Staatsanwaltschaft München II hat daher Anklage gegen ihn erhoben, was jedoch noch nicht vom Amtsgericht Starnberg zugelassen wurde.
Lehmann selbst äußerte sich zu den Vorwürfen über Instagram und bezeichnete sie als „nicht zutreffend“. Neben der Sachbeschädigung richtet sich die Anklage gegen ihn auch wegen der potenziellen Rufschädigung und der Missachtung der Privatsphäre des Nachbarn. Bis zum Abschluss der Verfahren gilt für ihn die Unschuldsvermutung.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Verfahren entwickeln und welche Entscheidungen die Gerichte in beiden Fällen treffen werden. Jens Lehmann sieht sich einer schweren rechtlichen Belastung gegenüber, die nicht nur seinen beruflichen Ruf, sondern auch seine persönliche Freiheit nachhaltig beeinflussen könnte.