
Bayern – Die Fallzahlen von Kinderpornografie im Internet haben im Jahr 2024 einen neuen Rekord erreicht. Laut Thomas Goger, dem Leitenden Oberstaatsanwalt der Zentralstelle Cybercrime Bayern, gab es bis Mitte Dezember bereits 8.444 Fälle zu bearbeiten. Diese Zahl übersteigt die 8.146 Fälle des Vorjahres deutlich. Goger stellte fest: „Es gibt immer wieder die Erwartung, dass das Plateau erreicht sein sollte. Aber: Nein, das lässt sich nicht sagen. Die Zahlen sind erneut auf einen absoluten Rekordwert angestiegen.“ Im Jahr 2022 beliefen sich die Verfahren gegen bekannte und unbekannte Täter auf knapp 6.600.
Die Fallzahlen sind nicht nur insgesamt gestiegen, sondern zeigen auch Veränderungen in der Täterstruktur. Im Jahr 2023 wurden 3.610 Fälle gegen unbekannte Täter ermittelt; diese Zahl sank im Jahr 2024 jedoch auf 1.952. Goger begründet diesen Rückgang mit der Abnahme von Verfahren, die in Zusammenhang mit gehackten Facebook-Accounts standen, über die kinderpornografische Inhalte verbreitet wurden. Im Gegensatz dazu stieg die Zahl der Verfahren gegen bekannte Täter von 4.536 auf mindestens 6.492. Dieser Anstieg ist bemerkenswert und hängt mit neuen Ermittlungswerkzeugen sowie einem besseren Meldeverhalten von Internetanbietern zusammen.
Fokus auf Opferidentifizierung und Livestream-Missbrauch
Ein zentrales Anliegen der Cybercrime-Experten ist es, die Identifizierung von Opfern zu intensivieren. Goger erklärte dazu: „Unsere primäre Aufgabe als Staatsanwaltschaft ist es natürlich, Täter zu ermitteln und anzuklagen. Aber in unseren Verfahren werden eine Vielzahl von kinderpornografischen Aufnahmen bekannt. Wir haben es uns zur Aufgabe gesetzt, den Bereich Opferidentifizierung stärker in den Blick zu nehmen.“ Viele der Opfer sind dabei international verteilt, was die Herausforderung in der Identifikation erheblich steigert.
Zunehmend von Bedeutung wird auch der Missbrauch von Kindern per Livestream, bei dem Täter gegen Bezahlung sexuelle Übergriffe anordnen können. Goger merkte an, dass diese Fälle seit Kurzem zentral erfasst werden, sobald sie in Bayern zur Anzeige gebracht werden: „Wir wollen vor allem diejenigen fassen, die in den jeweiligen Ländern dafür verantwortlich sind, dass Kinder live vor der Kamera missbraucht werden.“ Diese Problematik betrifft vor allem Kinder in anderen Ländern, die dem Missbrauch ausgesetzt sind.
Für Betroffene und deren Angehörige gibt es Unterstützung durch verschiedene Organisationen. Eine Anlaufstelle ist die CyberTipline, die Hilfestellung für Familien von ausgebeuteten Kindern bietet, indem sie Krisenintervention und eine Verweisung an geeignete Fachleute ermöglicht. Außerdem stellt das NCMEC ein Team HOPE bereit, das Familien mit anderen Betroffenen verbindet, um Unterstützung und Beratung zu leisten, während sie mit der Krise umgehen.
Die gravierenden Zahlen unterstreichen die Dringlichkeit von Maßnahmen zur Bekämpfung von Cybercrime und dem Schutz von Kindern im digitalen Raum. Schwierigkeiten bei der Identifikation von Opfern und das Bestellen von Missbrauch per Livestream erfordern weiterhin die Aufmerksamkeit und das Engagement der Behörden.
Weitere Informationen über die Unterstützung für Betroffene finden Sie auf der Webseite von Missing Kids.
Für detaillierte Informationen über die aktuellen Entwicklungen in der Cybercrime-Bekämpfung, besuchen Sie die TZ München.