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Lehmanns peinliches Gerichtsvorhaben: Ehemaliger Torwart fehlt unentschuldigt!

Jens Lehmann, ehemaliger Nationaltorhüter, sollte am Montag, den 24. März, im Amtsgericht München erscheinen. Der Grund für seinen Auftritt: Er hatte gegen ein Bußgeld wegen der Benutzung seines Handys am Steuer Einspruch eingelegt. Am 22. Juni 2024 wurde Lehmann von einem Polizisten beobachtet, während er mit einem Handy hantierte, als er mit einem gemieteten Audi die Landshuter Allee stadteinwärts fuhr. Die Staatsanwältin fordert nun einen Punkt in Flensburg und ein Bußgeld von 100 Euro für diesen Verstoß. Doch bei seiner Gerichtsverhandlung erschien Lehmann um 8:55 Uhr nicht, ebenso wenig wie sein Anwalt. Laut Focus wurde die Abwesenheit von Lehmann ohne genügende Entschuldigung festgestellt, was einen Witz seitens der Richterin über frühere Vorfälle ihm gegenüber nach sich zog.

In der Sitzung wurde auch auf eine frühere Verurteilung Lehmanns, die mit einem „Kettensägen-Prozess“ assoziiert wird, verwiesen. Bei dieser Gelegenheit war Lehmann ebenfalls unter Alkoholeinfluss ohne Führerschein gefahren. Der Richter erklärte, dass Lehmann und sein Anwalt zudem unentschuldigt bei der Verhandlung im Juni nicht erschienen waren. Die Richterin rollte den Einspruch von Lehmann, den er gegen den Handyverstoß eingelegt hatte, zurück. Dies geschah nach Paragraf 154 Absatz 2 StPO, der es einer Staatsanwaltschaft erlaubt, von der Verfolgung abzusehen, wenn es sich um eine geringfügige Tat handelt.

Rechtsfolgen und künftige Verhandlungen

Die Strafen für Verkehrsverstöße, wie die Benutzung eines Handys am Steuer, sind in Deutschland in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Bei Bußgeldern für Handyverstöße spricht die Gesetzgebung von 100 Euro für die Nutzung am Steuer. Dabei ist das Hantieren mit einem Handy während der Fahrt nicht nur verboten, sondern auch gefährlich. Denn die Ablenkung durch elektronische Geräte stellt ein hohes Unfallrisiko dar. Lehmann hat bereits drei Punkte in Flensburg gesammelt. Mit dem aktuellen Vorfall könnte ein weiterer Punkt hinzukommen, wodurch er die Gefahr läuft, seinen Führerschein zu verlieren, wenn die Anzahl der Punkte acht erreicht.abendzeitung.

Lehmann hat innerhalb einer Woche die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Allerdings müsste er dabei nachweisen, dass seine Abwesenheit vom Gerichtstermin entschuldigt war. Des Weiteren steht nächste Woche eine weitere Verhandlung an, bei der er sich aufgrund einer mutmaßlichen Trunkenheitsfahrt während des Oktoberfests verantworten muss. Sollte sich die Situation weiter zuspitzen, könnte dies ernsthafte Konsequenzen für seine Fahrerlaubnis nach sich ziehen.

Die strengen Verkehrsregeln zur Benutzung von Handys sind nicht nur für Autofahrer von Bedeutung, sondern gelten auch für Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer. Das Handy muss bei der Nutzung immer vollständig vom Fahrer abgesetzt werden, was deutliche und konsequente Regelungen zur Verkehrssicherheit reflektiert. Bei Verletzungen könnten je nach Schwere der Tat unterschiedliche Bußgelder verhängt werden, bis hin zur Punktevergabe in Flensburg. Die Verhandlungsverfahren in solchen Fällen sind oft komplex, wie die jüngsten Entwicklungen im Fall Lehmann deutlich machen, wo frühere Fehltritte eine Rolle spielen.ADAC.

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focus.de
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abendzeitung-muenchen.de

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