München

Mängel bei Zeiterfassung: Bayerns Unikliniken unter starkem Druck!

Die Einführung der elektronischen Arbeitszeiterfassung an bayerischen Unikliniken, die seit Jahresbeginn 2025 verpflichtend ist, stößt auf erhebliche Kritik. Der Marburger Bund, die Ärztegewerkschaft, hat in einer kürzlich durchgeführten Umfrage gravierende Mängel festgestellt, die die ordnungsgemäße Umsetzung der neuen Regelungen betreffen. Diese Umfrage, die zwischen dem 13. Dezember 2024 und dem 13. Januar 2025 stattfand, beinhaltete Rückmeldungen von über 849 Ärzten an mehreren bedeutenden Einrichtungen, darunter die Technische Universität München (TUM) und die Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München. Ingesamt waren sieben Kliniken betroffen.

Den Ergebnissen zufolge existiert an keiner der bayerischen Unikliniken eine manipulationsfreie, elektronische Zeiterfassung. Erschreckenderweise werden fast 60 Prozent der Arbeitszeiten nach wie vor handschriftlich erfasst. Wo elektronische Systeme implementiert sind, häufen sich Berichte über Manipulationen, etwa durch Kappungsgrenzen oder automatischen Pausenabzug. Der Marburger Bund bezeichnet diese Umfrageergebnisse als „katastrophal“ und fordert die Kliniken eindringlich auf, sofortige Maßnahmen zur Umsetzung einer ordnungsgemäßen Arbeitszeiterfassung zu ergreifen, um die tarifvertraglichen Vorgaben zu erfüllen.PNP, BR.

Herausforderungen der Elektronischen Zeiterfassung

Die neue Regelung, die ab dem 1. Januar 2025 bindend ist, erfordert von den Arbeitgebern nicht nur die Dokumentation der gesamten Anwesenheit am Arbeitsplatz, sondern auch die Anpassung an gesetzliche Vorgaben. Dies wird besonders herausfordernd für die Unikliniken, die häufig mit flexiblen Arbeitszeitmodellen und Schichtarbeit konfrontiert sind. Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Mai 2019 und eine Bestätigung durch das Bundesarbeitsgericht (BAG) im September 2022 unterstreichen die Notwendigkeit einer systematischen, lückenlosen und objektiven Zeiterfassung für Arbeitgeber in der EU.

Um den Anforderungen gerecht zu werden, müssen die Systeme nicht nur vollständig und nachvollziehbar sein, sondern auch die Anforderungen an den Datenschutz berücksichtigen. Es ist entscheidend, dass Lösungen gewählt werden, die sämtliche gesetzlichen Vorgaben, einschließlich der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), einhalten. Junge Unternehmen oder solche mit wenigen Mitarbeitern könnten einen geringeren Aufwand im Bereich der Arbeitszeiterfassung haben, während ab zehn Mitarbeitern eine elektronische Erfassung empfohlen und vorgeschrieben wird.AZH.

Der Marburger Bund sieht es als essenziell an, dass die Unikliniken schnell und nachhaltig handeln. Es bleibt zu hoffen, dass die Kliniken die alarmierenden Erkenntnisse der Umfrage ernst nehmen und die notwendigen Schritte einleiten, um die Arbeitszeiterfassung zu verbessern und damit sowohl den rechtlichen Anforderungen als auch den Bedürfnissen der Ärzte gerecht zu werden.

Statistische Auswertung

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München, Deutschland
Beste Referenz
pnp.de
Weitere Infos
br.de

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