
München – Mit dem neuen Jahr treten zahlreiche Änderungen in Kraft, die sowohl Entlastungen als auch Belastungen für die Bürger mit sich bringen. Ab dem 1. Januar 2025 hat sich in verschiedenen Bereichen einiges getan, das für viele Münchner spürbar sein wird.
Eine der bedeutendsten Neuerungen betrifft den öffentlichen Nahverkehr: Am Neujahrstag trat der neue Fahrplan 2025 in Kraft, was eine Verdopplung des Angebots der U3 im Abschnitt Olympiazentrum-Moosach auf einen 5-Minuten-Takt in der Hauptverkehrszeit zur Folge hat. Auch die U4 fährt jetzt ganztägig als Langzug und die Tram 12 wurde verlängert.
Preisanpassungen und neue Regelungen
Der Preis für das Leitungswasser in München steigt um 32 Cent pro Monat für einen durchschnittlichen Zwei-Personen-Haushalt. Die Grundsteuerreform mit einem neuen Hebesatz von 824 Prozent wird in diesem Jahr ebenfalls wirksam, wobei Grundstücksbesitzer Mitte Januar neue Bescheide erhalten. Zudem steigt das Kindergeld um 5 Euro auf 255 Euro monatlich, und der Kinderzuschlag erhöht sich auf 25 Euro.
In der Gesundheitsversorgung wird die Einkommensgrenze für das Elterngeld gesenkt, während der Zusatzbeitrag zur Krankenkasse um 0,8 Prozent steigen wird. Dies wird die finanziellen Belastungen für viele Familien erhöhen, da sie auch von steigenden Nebenkosten betroffen sind. Die Gaspreise sollen beispielsweise um 27 Prozent ansteigen, was einer Familie mit einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden jährliche Mehrkosten von etwa 80 Euro bescheren könnte.
Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,82 Euro pro Stunde und die Anpassung der Verdienstgrenze für Minijobs von 538 auf 556 Euro zeigen ebenfalls, dass Arbeitnehmer in bestimmten Sektoren von Erleichterungen profitieren können. Gleichzeitig steigen die Kosten für verschiedene Postdienstleistungen: Ein Standardbrief kostet nun 95 Cent.
Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Änderung in der Kfz-Versicherung, wo sich die Typen- und Regionalklassen ändern, was je nach Fahrzeug unterschiedliche Beitragsanpassungen zur Folge hat. Auch die Möglichkeit des Umtauschs alter Führerscheine wird fortgesetzt, was spätestens bis zum 19. Januar 2025 erfolgen muss.
Diese umfassenden Änderungen zum Jahreswechsel betreffen zahlreiche Lebensbereiche und werden die Budgets vieler Münchner Haushalte beeinflussen, wie sowohl Merkur als auch Abendzeitung München berichten.