
Am Karfreitag, einem der stillen Tage in Bayern, gehen in München und Mittelfranken zahlreiche Menschen auf die Straßen, um gegen die bestehenden Tanzverbote zu protestieren. Trotz der gesetzlichen Einschränkungen organisieren der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) und andere Akteure Protestpartys. Diese Feierlichkeiten sind nicht nur ein Ausdruck von Widerstand gegen die staatlichen Regelungen, sondern auch eine Möglichkeit, die eigene Weltanschauung zu leben und zu demonstrieren.
In Bayern sind an diesen stillen Tagen, zu denen auch der Karfreitag zählt, nur Veranstaltungen mit „ernstem Charakter“ zulässig. Musikalische Darbietungen in Schankbetrieben sind hier verboten. Der Tag24 berichtet, dass die bfg München in diesem Jahr etwa 40 Veranstaltungen plant, um auf die strengen Regelungen aufmerksam zu machen. Neben München sind auch Städte wie Nürnberg und Erlangen aktiv und schließen sich den Protestfeiern an.
Verstöße gegen das Feiertagsgesetz
Im Jahr 2016 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass bestimmte Artikel des Bayerischen Feiertagsgesetzes mit der Weltanschauungsfreiheit unvereinbar sind. Details hierzu wurden in einer Verfassungsbeschwerde des bfg München deutlich, die auf grund des Verbots der „Heidenspaß-Party“ im Jahr 2007 eingereicht worden war. Seither sind Ausnahmen an Karfreitag möglich, wenn Veranstaltungen als klare Abgrenzung zum Christentum interpretiert werden können.
In den vergangenen Jahren gab es zahlreiche Veranstaltungen, darunter „Heidenspaß-Partys“, die trotz des Tanzverbots stattfanden. So wurden allein am Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag 2024 in München insgesamt 46 Partys organisiert. Jedoch genehmigte das Nürnberger Ordnungsamt keine ähnlichen Feiern, um eine Störung des Ruhe- und Stillecharakters zu vermeiden. Der bfg München wandte sich an das Bayerische Verwaltungsgericht, um eine einstweilige Anordnung zu erwirken, die aber abgelehnt wurde.
Forderungen nach Reformen
Die Vorsitzende des bfg München, Assunta Tammelleo, kritisierte das Vorgehen der Stadt Nürnberg als Eingriff in die Glaubens- und Versammlungsfreiheit. „Die Tanzverbote sind Bevormundung“, erklärt sie und fordert eine Liberalisierung des bayerischen Feiertagsgesetzes. Alternativen zu den traditionellen Feiertagen sollten diskutiert werden.
Auch in der Vergangenheit regte die bfg München immer wieder an, die Regelungen zu überdenken. Eine Änderung des Feiertagsgesetzes wurde im bayerischen Landtag jedoch im Jahr 2022 abgelehnt. Die Ordnungsämter der Gemeinden sind dafür verantwortlich, die Regelungen an stillen Tagen durchzusetzen, was immer wieder zu Kritik und Widerstand führt.
Die Protestpartys sind nicht nur ein Zeichen des Widerstands gegen die bestehenden Vorschriften, sondern auch eine klare Botschaft für die Freiheit der Individualität und die Trennung von Kirche und Staat. Im Jahr 2024 fand zusätzlich eine Demo auf dem Königsplatz in München gegen das Tanzverbot statt, die auf die Inkonsistenzen der Gesetzgebung hinwies.
Die Debatte um die Tanzverbote an Feiertagen bleibt engagiert und kontrovers. Der bfg München wird auch weiterhin Veranstaltungen organisieren und für die Abschaffung der Tanzverbote im bayerischen Feiertagsgesetz eintreten.