
Am 10. April 2025 hat der Jurist und Richter Boris Paal seine neue Position an der Technischen Universität München (TUM) angetreten. Abseits der traditionellen juristischen Fakultäten wird er dort eine interdisziplinäre Brücke zwischen Recht und Technologie schlagen. Mit seiner weitreichenden Erfahrung am Hamburger Landgericht, speziell in der ersten Kammer für IT-Recht in Deutschland, bringt Paal eine einzigartige Perspektive in seine neue Rolle.
Das Hauptziel seiner Tätigkeit an der TUM ist es, frühzeitig in Technologieentwicklungen involviert zu sein und rechtliche Fragestellungen integrativ und praxisnah zu berücksichtigen. „Ich sehe mich als Ermöglicher und Gestalter in der juristischen Arbeit“, erklärt Paal, der sich darauf spezialisiert hat, juristische Perspektiven in interdisziplinäre Forschungsprojekte einzubringen.
Interdisziplinäre Ansätze in der Rechtsentwicklung
Paal hebt hervor, dass es essenziell ist, rechtliche Fragen bereits in den Anfangsstadien von Technologieentwicklungen zu thematisieren. Er plädiert dafür, eine gewisse Vorsicht bei der Umsetzung neuer europäischer Rechtsakte zur digitalen Transformation zu wahren, beispielsweise beim Data Act und dem AI Act. „Wir sollten evaluieren, was in der Praxis funktioniert, bevor wir weitere Gesetze erlassen“, so Paal weiter.
Sein Vorgehen ist nicht nur auf die Auslegung bestehenden Rechts beschränkt, sondern umfasst auch die Entwicklung neuer Regelungen. Diese Aspekte sind besonders wichtig in einem sich schnell wandelnden digitalen Umfeld, in dem Innovation und rechtliche Rahmenbedingungen oft im Widerspruch zueinander stehen.
Digitalisierung und ihre rechtlichen Herausforderungen
Die Bedeutung des Rechts an Technischen Universitäten wie der TUM nimmt stetig zu. Dr. Sarah Rachut, Geschäftsführerin des TUM Center for Digital Public Services, arbeitet an der Schnittstelle von Recht, Technik und Gesellschaft. Ihre Forschungen zielen darauf ab, eine gemeinwohlorientierte Digitalisierung voranzutreiben und innovative Lösungen für die Herausforderungen der fortschreitenden Digitalisierung zu finden. Аls eine der besten Nachwuchswissenschaftlerinnen Deutschlands ausgezeichnet, betont Rachut, dass der Umgang mit Technologien wie ChatGPT zeigen sollte, wie rechtssichere Lösungen aussehen können.
In Zusammenarbeit mit Dirk Heckmann, Professor für Recht und Sicherheit der Digitalisierung, hat Rachut während der Coronapandemie rechtliche Grundlagen für Online-Vorlesungen und Prüfungen entwickelt. Ihr Entwurf der Bayerischen Fernprüfungserprobungsverordnung ist mittlerweile ein Modell für ein neues Fernprüfungsrecht in Bayern und hat bundesweit Beachtung gefunden.
„Ein Verbot von Technologien wie ChatGPT ist nicht praktikabel“, stellt Rachut fest und fordert eine rechtliche Infrastruktur, die den digitalen Wandel nicht behindert, sondern fördert. Der Bedarf an rechtlicher Unterstützung im Kontext neuer technologischer Entwicklungen wird zunehmend evident, und sowohl Boris Paal als auch Sarah Rachut tragen maßgeblich zu dieser Diskussion bei.
Insgesamt wird deutlich, dass die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Recht und Technik nicht nur notwendig, sondern auch zukunftsweisend ist. An institutionsübergreifenden Forschungsvorhaben kann so sichergestellt werden, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen im Einklang mit den technologischen Entwicklungen stehen.