
Der Streit um die Kündigungspraktiken von Sky Deutschland kommt nun zu einem entscheidenden Wendepunkt. Ein jüngstes Urteil des Oberlandesgerichts München hat formal bestätigt, dass das Unternehmen gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen hat, weil der Kündigungs-Button für Abonnements nicht ausreichend sichtbar war. Dies wurde erstmals von der derwesten.de berichtet.
Gerichte forderten Sky auf, Änderungen vorzunehmen, um sicherzustellen, dass die Kündigungsoption für Verbraucher klar und deutlich zugänglich ist. Die Verbraucherzentrale NRW kritisierte, dass der Kündigungs-Button hinter einer Schaltfläche mit der Aufschrift „Weitere Links einblenden“ versteckt sein musste. Nutzer mussten 58 Links durchscrollen, bevor sie den Kündigungs-Button entdeckten, was als unzumutbar angesehen wurde.
Gesetzliche Vorgaben und Verbraucherrecht
Bereits seit Juli 2022 ist das Bereitstellen eines deutlich sichtbaren Kündigungsbuttons für alle online abgeschlossenen Verträge gesetzlich vorgeschrieben. Doch die Verbraucherzentrale NRW stellte fest, dass Sky diese Vorgabe nicht korrekt umgesetzt hat. Das Oberlandesgericht München hatte sich am 21. März 2025 mit dem Fall befasst und entschieden, dass die aktuelle Gestaltung von Sky gegen die geltenden Gesetze verstößt.
Wolfgang Schuldzinski von der Verbraucherzentrale NRW bezeichnete das Urteil als bedeutenden Sieg für die Verbraucher. Ab 2026 ist zudem ein Widerrufsbutton für online geschlossene Verträge notwendig, was die Rechte der Verbraucher weiter stärken wird. Unternehmen müssen künftig klare und leicht zugängliche Möglichkeiten zur Kündigung anbieten, um rechtlichen Konsequenzen zu entgehen.
Hintergrund des Gesetzes
Das Gesetz zum Verbraucherschutz, das am 1. Oktober 2021 in Kraft trat, verfolgt das Ziel, Verbraucher vor übereilten Entscheidungen zu schützen und lange Vertragslaufzeiten zu verhindern. Betroffen sind diverse Bereiche wie Streamingdienste, Fitnessstudios und Telekommunikationsanbieter. Für bestehende Verträge müssen die Unternehmen diese neuen Regeln ab März 2022 umsetzen.
Zu den wesentlichen Änderungen zählt die Verkürzung der Kündigungsfrist sowie die Verpflichtung, Kündigungen online einfach durchführbar zu gestalten. Dies bedeutet, dass Kunden ihre Verträge künftig monatsweise kündigen können und eine sofortige Bestätigung ihrer Kündigung in Textform erhalten müssen.
Die Verbraucherzentrale NRW hat bereits auch gegen andere Unternehmen wie NetCologne und 1&1 Telecom erfolgreich geklagt. Diese kontinuierlichen rechtlichen Auseinandersetzungen unterstreichen die Wichtigkeit eines effektiven Verbraucherschutzes und die Notwendigkeit, dass Unternehmen ihre rechtlichen Verpflichtungen ernst nehmen.