München

Verurteilung wegen Plagiatsfälschung: 70-Jähriger in München hinter Gittern!

Am 6. März 2025 wurde ein 70-jähriger Mann in München wegen Verleumdung und Betrugs zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Der Angeklagte, Otto Z., hatte nachgewiesenermaßen die Fälschung eines wissenschaftlichen Buches in Auftrag gegeben, um dem Leiter des rechtsmedizinischen Instituts der Ludwig-Maximilians-Universität, Matthias Graw, Plagiatsvorwürfe zu unterstellen. Das Gericht stellte fest, dass Z. aus Rache handelte, da seine Mutter im Jahr 2020 gegen seinen Willen obduziert worden war. Diese Racheakte führten zu einem aufwändigen und komplexen Prozess am Amtsgericht München, der sich durch zahlreiche Verzögerungen auszeichnete, unter anderem aufgrund der häufigen Abwesenheit des Angeklagten bei Gerichtsterminen und seiner neuen Beweisanträge.

Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten gefordert. Im Urteil hieß es, dass der Angeklagte in Pakistan Helfer engagiert hatte, um ein Buch zu erstellen, das fälschlicherweise den Eindruck erwecken sollte, als wäre es bereits vor 1987 veröffentlicht worden. Fälschlicherweise wurden in das Buch Passagen und Abbildungen aus Graws Dissertation integriert, um den Anschein zu erwecken, dass Graw plagiiert hatte. Z. versteigerte die gefälschten Exemplare des Buches auf einer Auktionsplattform und informierte Plagiatsjäger über die angeblichen Plagiatsfälle. Im Jahr 2021 stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen Graw ein, nachdem sich gezeigt hatte, dass die Vorwürfe unbegründet waren.

Der Hintergrundle der Vorwürfe

Der Fall um Graw ist nicht nur ein Skandal um Plagiatsvorwürfe, sondern auch eine tragische Geschichte von familiären Konflikten und rachsüchtigen Motiven. 2022 tauchten die Plagiatsvorwürfe gegen Graw auf, in denen behauptet wurde, er habe Teile seiner Doktorarbeit abgeschrieben. Otto Z. geriet in den Fokus, als er beschuldigt wurde, einen gefälschten Sammelband erstellt zu haben, um Graw zu diskreditieren, was schließlich zur Anklage führte. Im Oktober 2022 gelang es Plagiatsgutachtern, nachzuweisen, dass der Sammelband eine Fälschung war, wobei unzählige Unstimmigkeiten im Impressum sowie in der Übersetzung und den Quellenangaben festgestellt wurden.

Das Gericht musste sich mit der Frage auseinandersetzen, ob Z. allein gehandelt hat und mit welcher Absicht. Während des Prozesses äußerte Graw, die Vorwürfe seien „grob falsch und absurd“. Z.s Verteidigung zweifelte an der Zuständigkeit des Schöffengerichts und forderte die Ablösung der Staatsanwältin, was zu weiteren Verzögerungen führte. Der gesamte Fall ist ein eindrucksvolles Beispiel für die schwerwiegenden Konsequenzen, die aus persönlichen Racheakten erwachsen können und wie leicht der Ruf eines Wissenschaftlers zerstört werden kann.

Der Prozess um die Manipulation und Fälschung von Informationen hat in der Wissenschaftsgemeinschaft und darüber hinaus für Schlagzeilen gesorgt. Der Fall zeigt die ernsthafte Fragilität der akademischen Integrität und die potenziellen Folgen von verleumderischem Verhalten. Wie die Berichterstattung von tz.de und lto.de zeigt, bleibt zu hoffen, dass solche Vorfälle in Zukunft vermieden werden können, um die Glaubwürdigkeit der Wissenschaft zu wahren und den Schutz von Personen vor rachsüchtigen Attacken zu gewährleisten.

Weitere Informationen zu den Hintergründen des Falls finden sich in einem ausführlichen Bericht von spiegel.de.

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