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Rückrufalarm: Schinkenwurst mit Glassplittern gefährdet Verbraucher!

Die bayerische Metzgerei Nießlbeck hat einen Rückruf für ihre Schinkenwurst im Glas gestartet. Dies betrifft speziell die Produktvariante mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum bis zum 28. Dezember 2025. Grund für diese Maßnahme sind die möglichen Verunreinigungen durch Glassplitter im Produkt, die ernsthafte Risiken für die Gesundheit der Verbraucher darstellen können. Die Wurst wurde in den Filialen im Raum Nürnberg bis nach Parsberg verkauft.

Die Metzgerei Nießlbeck empfiehlt, das Produkt nicht zu konsumieren. Bei Verzehr könnten Verletzungen im Mund- und Rachenraum, innere Verletzungen oder sogar Blutungen auftreten. Kunden werden dringend gebeten, die Schinkenwurst unverzüglich zurückzugeben, was ohne Vorlage eines Kassenzettels möglich ist. Für die Rückgabe wird der volle Kaufpreis erstattet, was die Metzgerei als kundenfreundliche Lösung sicherstellt.

Rückrufdetails und Verkaufsregion

Wie tz.de berichtet, hat die Metzgerei Nießlbeck über 20 Filialen in der Region Neumarkt und Nürnberg, alle von dem Rückruf betroffen sind. Nur Produkte mit dem genannten Mindesthaltbarkeitsdatum sind Teil des Rückrufs. Wurstvarianten mit anderen Haltbarkeitsdaten bleiben unberührt.

Die Metzgerei informiert zudem darüber, dass sie seit über 70 Jahren familiengeführt ist. Dies zeigt die langjährige Tradition und Verantwortung, die sie für die Qualität ihrer Produkte und die Gesundheit ihrer Kunden trägt.

Gesundheitsrisiken durch Lebensmittelsicherheit

Rückrufe in der Lebensmittelindustrie sind häufig notwendig, um gesundheitliche Risiken zu vermeiden. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass neben Glassplittern auch andere Faktoren, wie Bakterienverunreinigungen oder falsche Kennzeichnungen, häufige Gründe für Rückrufe sein können. Das Portal lebensmittelwarnung.de fungiert als zentrale Anlaufstelle für solche Warnungen und ermöglicht den Nutzern, sich über aktuelle Rückrufe zu informieren.

Das Unternehmen Nießlbeck hat mit seinem Rückruf auf die gesetzlichen Anforderungen reagiert. Bei Gesundheitsgefahren müssen Hersteller die Öffentlichkeit umgehend informieren und auch die zuständigen Behörden benachrichtigen. Dieser Schritt ist entscheidend, um das Vertrauen der Verbraucher in die Lebensmittelsicherheit zu wahren.

Für weitere Informationen und um über zukünftige Rückrufe informiert zu bleiben, können Verbraucher die Webseite von lebensmittelwarnung.de besuchen. Dort stehen ihnen neue Such- und Filterfunktionen zur Verfügung, die das Auffinden spezifischer Warnmeldungen erheblich erleichtern.

Statistische Auswertung

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Nürnberg, Deutschland
Beste Referenz
tz.de
Weitere Infos
t-online.de

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