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Neue Regelung für Elementarschäden: Pflichtversicherung in der Debatte!

Die Diskussion über eine mögliche Pflichtversicherung gegen Elementarschäden in Deutschland hat in den vergangenen Monaten an Intensität gewonnen. Insbesondere die verheerende Flutkatastrophe im Ahrtal im Juli 2021, bei der rund 9.000 Häuser zerstört wurden, hat das Thema ins öffentliche Bewusstsein gerückt. In den Koalitionsverhandlungen 2024 haben sich die Arbeitsgruppen darauf geeinigt, die Thematik erneut zu prüfen und Regelungen zu entwickeln.

Wie inFranken.de berichtet, soll die neue Regelung vorsehen, dass eine Wohngebäudeversicherung nur im Neugeschäft mit einer Elementarschadenabsicherung abgeschlossen werden kann. Bestehende Verträge könnten entsprechend erweitert werden. Darin besteht jedoch Uneinigkeit, insbesondere unter Experten und Politikern bezüglich der Notwendigkeit und der damit verbundenen Kosten.

Der Stand der Versicherungen

Derzeit ist die Elementarschadenversicherung in Deutschland freiwillig. Laut der Länderkammer Bayern haben 99% der Immobilien eine Wohngebäudeversicherung, aber weniger als die Hälfte ist gegen Elementarschäden abgesichert. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gibt an, dass etwa 54% der Hausbesitzer über einen entsprechenden Versicherungsschutz verfügen.

Anja Käfer-Rohrbach vom GDV spricht sich gegen eine Pflichtversicherung aus und plädiert statt dessen für Prävention und verbesserte Maßnahmen gegen Naturgefahren. Elementarschadenversicherungen decken dabei Risiken wie Überschwemmungen, Erdbeben und Schneedruck ab. Die Kosten für eine solche Versicherung könnten je nach Region und Risikolage zwischen 350 und 1300 Euro pro Jahr für ein Einfamilienhaus betragen, wie von Finanztip ermittelt wurde.

Politische Reaktionen und Alternativen

In der Politik gibt es unterschiedliche Meinungen zu diesem Thema. Während Tobias Just von der Universität Regensburg eine Pflichtversicherung befürwortet, um die Risikoverteilung gerechter zu gestalten, schlägt der Bundesjustizminister Marco Buschmann eine einmalige Angebotspflicht vor. Diese Option wird von Jörg Asmussen, dem Hauptgeschäftsführer des GDV, als vorteilhaft betrachtet, da sie den Kunden die Wahl lässt, ob sie das Angebot annehmen möchten.

Das Gesamtkonzept des GDV sieht zudem eine Kombination aus präventiven Maßnahmen und freiwilligem Versicherungsschutz vor. Die Risikoteilung zwischen privaten Versicherern und dem Staat soll insbesondere bei extremen Naturkatastrophen gewährleistet werden. Asmussen kritisiert jedoch, dass in den Bereichen der Prävention und der Anpassung an Klimafolgen zu wenig geschehen sei.

Fazit und Ausblick

Die Diskussion über eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden wird voraussichtlich weiterhin die politische Agenda bestimmen. Angesichts der steigenden Anzahl von Naturkatastrophen und den damit verbundenen wirtschaftlichen Risiken ist eine klare Regelung notwendig. Die genaue Ausgestaltung einer möglichen Angebotspflicht bleibt jedoch abzuwarten, insbesondere in Bezug auf die praktikable Umsetzung und die Bedürfnisse der Eigentümer.

Zur besseren Einschätzung der individuellen Versicherungskosten bietet der Verband „Die Versicherer“ einen Hochwassercheck an, um betroffenen Hausbesitzern eine fundierte Entscheidung zu ermöglichen. Angesichts der Sorgen, die in der Bevölkerung bestehen, bleibt es abzuwarten, ob die geplanten Maßnahmen zur Risikominderung greifen werden.

Statistische Auswertung

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Ahrtal, Deutschland
Beste Referenz
infranken.de

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