
Die bayerische Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik (PID) feierte im März 2025 ihr zehnjähriges Bestehen und blickt auf eine beeindruckende Bilanz zurück. Seit ihrer Gründung wurden über 2.500 Anträge auf genetische Untersuchungen von im Reagenzglas gezeugten Embryos entschieden. Mit einer Zustimmungsquote von über 95 Prozent wurden 2.338 der Anträge genehmigt. Lediglich 145 wurden abgelehnt, was die strengen Kriterien der Kommission verdeutlicht.
Präimplantationsdiagnostik ist in Deutschland nur unter außergewöhnlichen Bedingungen erlaubt. Diese Situation ist geprägt von strengen Anforderungen, deren oberste Priorität der Schutz des Lebens ist. Die achtköpfige Kommission wägt in jedem Einzelfall medizinische, psychische, soziale und ethische Umstände ab. Anträge werden abgelehnt, wenn keine hohe Wahrscheinlichkeit für schwerwiegende Erbkrankheiten oder Risiken für Tot- oder Fehlgeburten vorliegt.
Gestiegene Antragszahlen und strenge Bedingungen
Die Zahl der Anträge hat in den vergangenen Jahren signifikant zugenommen – von 35 im Jahr 2015 auf 381 im Jahr 2024. Diese Entwicklung spiegelt das wachsende Interesse an genetischen Untersuchungen wider. In Bayern gibt es derzeit vier zugelassene PID-Zentren: zwei in München, eines in Planegg-Martinsried und eines in Regensburg. Diese Zentren führen die Tests durch, um Embryonen auf Erbkrankheiten oder Chromosomen-Anomalien zu untersuchen.
Ein zentrales Verfahren der PID ist die Entnahme von 1-2 Zellen aus 4-10-Zell-Embryonen zur genetischen Untersuchung. Dabei kommen moderne molekulargenetische Methoden wie PCR und Chromosomendiagnostik (FISH) zum Einsatz. Die durchschnittliche Erfolgsrate von PID bei In-vitro-Fertilisation (IVF) liegt bei etwa 15 Prozent. Dennoch gibt es Bedenken hinsichtlich möglicher Schädigungen des Embryos durch die Zellentnahme.
Gesellschaftliche und ethische Implikationen
Die Verwendung von PID bietet die Möglichkeit, gesunde Kinder zu bekommen und Abtreibungen zu vermeiden. Dennoch gibt es auch starke ethische Bedenken. Kritiker warnen vor einer möglichen Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen sowie den gesellschaftlichen Auswirkungen dieser Technologie. Die Diskussion über die Menschenwürde des Embryos und die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland ist nach wie vor komplex und umstritten.
Präimplantationsdiagnostik wird in verschiedenen Ländern praktiziert, darunter die USA, Belgien, Australien und England, jedoch mit unterschiedlichen rechtlichen und ethischen Standards. Diese Diskrepanzen werfen Fragen über die Vereinbarkeit von PID mit bestehenden Abtreibungsgesetzen auf und führen zu einer intensiven Debatte über die moralischen Implikationen der Technik.
In den kommenden Jahren wird es entscheidend sein, wie Gesellschaft und Politik auf die Herausforderungen reagieren, die mit der Präimplantationsdiagnostik verbunden sind. Es bleibt zu hoffen, dass der Schutz des Lebens in all seinen Facetten gewahrt bleibt, während gleichzeitig die medizinischen Möglichkeiten zur Vermeidung schwerer Erbkrankheiten weiterentwickelt werden.
Für eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Thema und die genauen rechtlichen Grundlagen verweist ethikinstitut.de und pnp.de auf weiterführende Informationen.