BayernDeutschlandRheinland-Pfalz

Wirbel um Bezahlkarten: Geflüchtete kämpfen mit technischen Problemen!

Die Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber sorgt aktuell für großes Aufsehen in Deutschland, insbesondere im Rheinland-Pfalz. Der Landkreistag hat vom Integrationsministerium mehr Verbindlichkeit und einen zügigeren Einführungsprozess gefordert. Der Direktor des Landkreistages, Andreas Göbel, äußerte sich kritisch zu den bestehenden Bedingungen und bezeichnete diese als inakzeptabel. Schwere technische Probleme, insbesondere mit der Schnittstelle zur Nutzung der Karte, stellen zudem ein Hindernis dar und beeinträchtigen die Verwendung in den Kommunen.

Seit Mitte März 2025 ist die Bezahlkarte in den sechs Aufnahmeeinrichtungen des Landes verfügbar. Volljährige, alleinstehende Asylbewerber erhalten mit der Karte 196 Euro monatlich, von denen jedoch nur 130 Euro abgehoben werden können. Die Einführung selbst ist kompliziert, da die Kommunen erst im laufenden Quartal an dem Verfahren teilnehmen können, nachdem eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet wurde. Darüber hinaus ist eine Wiederaufladung der Karten erst möglich, wenn das System des Landes vollumfänglich genutzt wird.

Herausforderungen und Ablehnungen

Die Bedingungen des Integrationsministeriums weichen nach Ansicht Göbels erheblich von den bundeseinheitlichen Beschlüssen ab. So soll die Bezahlkarte das Bargeld für Flüchtlinge begrenzen und keine Kontofunktion ersetzen, um eine zweckwidrige Verwendung zu verhindern. Eine Einsicht in den Guthabenbestand und die Einführung einer Positivliste für zulässige Zahlungen wurden vom Ministerium jedoch abgelehnt, was Fragen zur Transparenz aufwirft.

Im Vergleich zu anderen Bundesländern, wie Bayern, sind die Rahmenbedingungen jedoch unterschiedlich. In Bayern ist das monatliche Bargeldabheben für Asylbewerber auf lediglich 50 Euro pro Person beschränkt. Hier können Kartenzahlungen oft nur innerhalb des Landkreises erfolgen, und auch Lastschriften sowie Überweisungen sind im Normalfall nicht möglich. Das Bayerische Innenministerium betrachtet die Bezahlkarte als funktionierend, doch Berichte von Asylbewerbern zeigen, dass viele kleine Geschäfte nur Bargeld akzeptieren, was die alltäglichen Ausgaben erschwert.

Regulatorische Aspekte und Ziele

Die Bezahlkarte wurde als neue Möglichkeit zur Auszahlung von Leistungen laut Bundesregierung im Asylbewerberleistungsgesetz verankert. Die gesetzliche Grundlage für die Einführung wurde am 1. März 2024 geschaffen und trat am 16. Mai 2024 in Kraft. Damit können jetzt alle Geflüchteten, unabhängig von ihrer Unterbringung, Leistungen per Bezahlkarte erhalten.

Laut neuesten Informationen ist die Bezahlkarte nicht nur eine Lösung, um Gelder im Inland zu halten und Überweisungen ins Heimatland zu verhindern. Eine DIW-Studie zeigt zudem, dass nur 7,5 Prozent der Geflüchteten in Deutschland Geld ins Ausland senden, wobei die Mehrheit dieser Überweisungen aus Arbeitseinkommen stammt. Niklas Harder vom De-ZIM erklärt, dass die Beträge aus dem Asylbewerberleistungsgesetz zu gering sind, um signifikante Überweisungen an Schlepper zu leisten.

Die Behörden haben nun die Möglichkeit, die abzuhebenden Beträge und den Einsatz der Bezahlkarte flexibel zu gestalten, was den Verwaltungsaufwand für Städte und Gemeinden verringern soll. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie schnell und effizient die Einführung in den einzelnen Bundesländern voranschreiten wird.

Statistische Auswertung

Genauer Ort bekannt?
Rheinland-Pfalz, Deutschland
Beste Referenz
faz.net
Weitere Infos
br.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert