
Am Mittwochabend, dem 9. April 2025, wurde eine Joggerin in Würzburg Opfer einer sexuelle Belästigung. Das unerfreuliche Geschehen ereignete sich gegen 18.30 Uhr in der Nähe des Graf-Luckner-Weiher, auf dem Weg Richtung Randersacker. Laut inFranken informierte die Joggerin die Polizei, nachdem ein etwa 45-jähriger Mann sein Geschlechtsteil entblößt und manipuliert hatte. Trotz umgehender Fahndung blieb der Täter vorerst unentdeckt.
Die Täterbeschreibung ist wie folgt: Der Mann wird auf circa 45 Jahre geschätzt, ist etwa 1,70 Meter groß und hat kurze, dunkle Haare. Sein äußeres Erscheinungsbild wird als gepflegt beschrieben. Er war zum Zeitpunkt des Vorfalls in einer grauen Jeans und einem schwarzen Hoodie gekleidet. Die Polizei ermittelt derzeit und bittet mögliche Zeugen, sich unter der Telefonnummer 0931/457-2230 zu melden.
Weitere Belästigungsfälle in der Region
Diese unschöne Episode reiht sich ein in mehrere ähnliche Vorfälle im Raum Würzburg. Wie BR berichtet, gab es in den letzten Tagen zwei weitere Fälle von Exhibitionismus in der Region. Der erste Vorfall ereignete sich am Freitag in einer Straßenbahn in der Würzburger Innenstadt, als ein unbekannter Mann seinen Unterleib entblößte, während Schulkinder in der Nähe waren. Ein Passant konnte den Mann an der Haltestelle Sanderring vorübergehend festhalten, bevor dieser entkam. Der flüchtige Täter wird auf etwa 25 Jahre geschätzt, hat eine kräftige Statur und war mit einer schwarzen Kappe, einem Halstuch sowie langen Jogginghosen bekleidet.
Der zweite Fall von Exhibitionismus ereignete sich am Mittwochabend, jedoch gegen 20 Uhr, in Gerbrunn. Ein Mann klopfte an einer Wohnungstür und gab einer 19-Jährigen einen Fünf-Euro-Schein, bevor er seine Hose herunterzog. Die junge Frau schloss schnell die Tür und informierte die Polizei, während der Täter in einem Linienbus flüchtete. Er wurde anhand von Bildern identifiziert und steht nicht in Verbindung mit dem ersten Fall.
Polizei rät zur Vorsicht
Die Polizei gibt in Anbetracht dieser Vorfälle folgende Empfehlungen: Geschädigte und Zeugen sollten unverzüglich den Notruf alarmieren. In jedem Fall wird ein Strafverfahren eingeleitet und Fahndungsmaßnahmen erfolgen. Zudem weist die Polizei darauf hin, dass Belästigungen durch exhibitionistische Handlungen mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden können. Die Beamten raten, in solchen Situationen ruhig zu bleiben und dem Täter keine Aufmerksamkeit zu schenken.
Die Ermittlungen zu diesen Vorfällen dauern an, und die Polizei setzt alles daran, die Tatverdächtigen schnellstmöglich zu identifizieren und zur Rechenschaft zu ziehen.