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30 Jahre nach gescheitertem Anschlag: Ex-Linksextremisten vor Gericht!

Am Berliner Kammergericht stehen derzeit zwei ehemalige Mitglieder der linksextremistischen Gruppe „K.O.M.I.T.E.E.“ vor Gericht. Der Prozess betrifft einen gescheiterten Sprengstoffanschlag, der vor 30 Jahren in Berlin geplant wurde. Die Angeklagten, Peter K. (65) und Thomas W. (62), kehrten aus Venezuela nach Deutschland zurück, wo sie Jahrzehnte im Exil verbracht hatten. Sie wurden bei ihrer Ankunft am Flughafen BER festgenommen und befinden sich nun in Untersuchungshaft im Gefängnis Moabit.

Die Bundesanwaltschaft erhob im Dezember 2024 Anklage gegen die beiden Männer wegen „hinreichendem Verdacht“ auf die Verabredung zur Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion. Der Vorsitzende Richter Gregor Herb schlug während des Prozesses eine Verständigung vor, die eine Bewährungsstrafe zwischen einem Jahr und zehn Monaten und zwei Jahren vorsieht, falls die Angeklagten Geständnisse ablegen. Der Prozess soll über insgesamt vier Tage stattfinden und endet voraussichtlich am 8. April mit einem Urteil.

Der gescheiterte Anschlag

Im April 1995 planten Peter K. und Thomas W. einen Anschlag auf ein im Bau befindliches Abschiebegefängnis in Berlin-Grünau. Sie hatten über 120 Kilogramm Sprengstoff in Propangasflaschen gefüllt und mit Zeitzündern präpariert. Der Plan wurde letztlich vereitelt, als eine Polizeistreife die beiden auf einem Parkplatz in der Nähe der Haftanstalt entdeckte. Dieser Vorfall bildete den Ausgangspunkt für die nunmehr drei Jahrzehnte währende rechtliche Auseinandersetzung.

Die Gruppe „K.O.M.I.T.E.E.“, die in den frühen 90ern gegründet wurde, verfolgte das Ziel, gesellschaftspolitische Veränderungen durch Anschläge auf staatliche Einrichtungen herbeizuführen. Trotz der langen Zeitspanne wurden die Vorwürfe gegen die Angeklagten nicht verjährt, da die Bundesanwaltschaft sie nicht wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, sondern aufgrund der konkreten Tat verfolgte. Diese rechtliche Handhabung ist nicht ohne Konsequenzen, da die Verjährungsfrist in diesem Fall nicht abgelaufen ist.

Hintergrund und gesellschaftliche Relevanz

Der Prozess um die ehemaligen Linksextremisten findet in einem Umfeld statt, in dem linksextremistische Straftaten in Deutschland im Jahr 2023 einen Anstieg verzeichneten. Laut dem aktuellen Verfassungsschutzbericht gab es 4.248 linksextremistische Delikte, was einem Anstieg von 10,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Gewalttaten sind dabei um 20,8 Prozent gestiegen.

Die Diskussion um linksextremistische Gewalt wird durch Vorfälle wie die Ausschreitungen am „Tag X“ in Leipzig und Proteste bei der Räumung von Lützerath ergänzt. Diese Entwicklungen verdeutlichen die anhaltenden Spannungen in der deutschen Gesellschaft und die Herausforderungen für den Rechtsstaat im Umgang mit extremistischen Gruppierungen.

Die Bundesanwaltschaft sowie die Verteidiger der Angeklagten haben der Verständigung zum Verfahren zugestimmt. Bei einer möglichen Verurteilung könnte die Untersuchungshaft der Angeklagten umgehend aufgehoben werden, was ihnen die Freiheit zurückgeben würde. Die kommenden Verhandlungstage im Prozess werden mit großem Interesse verfolgt, da sie ein Stück Geschichte der politischen Extremismus in Deutschland behandeln.

Für weitere Informationen über die Hintergründe des Prozesses und die linksextremistische Szene in Deutschland sind detaillierte Berichte auf Merkur und t-online abzurufen. Der Verfassungsschutzbericht bietet zudem umfassende Informationen über aktuelle Trends im Bereich des Linksextremismus in Deutschland, die auf der Webpräsenz des Verfassungsschutzes veröffentlicht sind hier.

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Weitere Infos
t-online.de

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