
Seit dem 2. April 2024 gilt am Hamburger Hauptbahnhof ein umfassendes Alkoholverbot, das mittlerweile ein Jahr in Kraft ist. In dieser Zeit hat die Polizei insgesamt 75 Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen das Verbot eingeleitet. Davon betrafen 66 Fälle das Trinken von Alkohol im Verbotssbereich, während die restlichen Fälle Personen umfassten, die alkoholische Getränke dabei hatten, die sie konsumieren wollten. Bei Verstößen müssen die Betroffenen mit einem Bußgeld von 40 Euro rechnen, im Wiederholungsfall drohen bis zu 200 Euro. Insgesamt kassierte die Bußgeldstelle in diesem Jahr 1.800 Euro, berichtet kn-online.de.
Das Ziel des Alkoholverbots ist die Verbesserung der Sicherheit am Hauptbahnhof, da Alkohol häufig mit Straftaten und Ordnungswidrigkeiten in Verbindung steht. Die Wirkung des Verbots ist deutlich spürbar: Die Anzahl der Gewaltdelikte sank um fast 25 Prozent im vergangenen Jahr. Die verstärkte Polizeipräsenz, das Waffenverbot, sowie die Videoüberwachung haben zur positiven Entwicklung beigetragen. Auch die Sauberkeit am Hachmannplatz, einem beliebten Treffpunkt für Trinkende und Obdachlose, hat sich deutlich verbessert. Die häufigen Müllansammlungen durch leere Flaschen und Scherben sind stark zurückgegangen.
Verbesserte Aufenthaltsqualität
Innensenator Andy Grote (SPD) hebt hervor, dass durch diese Maßnahmen die Aufenthaltsqualität in dem stark frequentierten Bereich gestiegen ist. „Der Rückgang von Partys und Junggesellenabschieden im Bahnhofsbereich ist ein weiteres Zeichen für die positive Wirkung des Verbots“, so Grote. Am Hamburger Hauptbahnhof, der täglich von über 500.000 Reisenden genutzt wird, war der Alkoholkonsum zuvor ein bedeutendes Problem.
Das Alkoholverbot umfasst die Bereiche am Hachmannplatz und dem Steintordamm. Auf der West- und Nordseite des Hauptbahnhofs bleibt der Konsum von Alkohol jedoch erlaubt. Die Deutsche Bahn hat ebenfalls klare Regeln eingeführt, die den Konsum von Alkohol in den Bahnhöfen untersagen, während der Transport von Bier oder Wein in der Bahn erlaubt ist, jedoch keine Dosen oder Flaschen zum sofortigen Verzehr.
Kontext zu Alkoholverboten in Deutschland
Alkoholkonsumverbote in der Öffentlichkeit sind in Deutschland keine Seltenheit. Historisch wurden solche Regelungen eingeführt, um Belästigungen und Gewaltdelikte zu reduzieren. Städte wie Marburg und Freiburg führten bereits 2008 ähnliche Verbote ein. Auch andere Städte, darunter Berlin und Kölner Verkehrsbetriebe, haben in der Vergangenheit Regelungen erlassen, die den Konsum von Alkohol an bestimmten Orten einschränken oder ganz verbieten, wie in den U-Bahnen und Stadtbahnen.
In vielen Ländern weltweit, darunter auch Wien und Prag, gelten ebenfalls Alkoholverbote in bestimmten öffentlichen Räumen. Diese Maßnahmen reflektieren einen globalen Trend, um die öffentliche Sicherheit zu verbessern und die Aufenthaltsqualität zu steigern, was sich auch in Hamburg widerspiegelt.