
Am 18. März 2025 hat der Berliner Senat Pläne vorgestellt, die Kleingärten in der Hauptstadt langfristig zu sichern. Drei Viertel der Berliner Kleingartenanlagen sind in Landesbesitz. Die neuen Regelungen sehen vor, dass landeseigene Schrebergärten nicht mehr verkauft werden dürfen. Ausnahmen sind nur vorgesehen, wenn das öffentliche Interesse an einer anderen Nutzung überwiegt, wie etwa für den Wohnungsbau oder für notwendige Infrastruktur wie Schulen, Kitas, Bushaltestellen und Straßen. Dies könnte zu einem ernsthaften Konflikt zwischen der Sicherung der Kleingärten und der städtischen Entwicklung führen.
Besonders wichtig in diesem Zusammenhang ist die Einschränkung, dass Kleingartenanlagen auf privaten Flächen von dem Gesetzentwurf nicht betroffen sind, und somit keinen zusätzlichen Schutz genießen. Umso mehr von Bedeutung ist, dass das Berliner Abgeordnetenhaus künftig zustimmen muss, wenn eine Kleingartenanlage abgerissen werden soll. Dies könnte die Abrissgenehmigungen erheblich erschweren. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass eine Kleingartenanlage umgesiedelt werden kann, wenn eine geeignete Ersatzfläche gefunden wird, und das sogar ohne Zustimmung des Abgeordnetenhauses. Es bleibt unklar, ob diese neue Fläche in der Nähe der ursprünglichen Anlage liegen muss.
Kritik am Gesetzentwurf
Kritiker der Regelung, wie der Grünen-Politiker Turgut Altug, äußern Bedenken, dass das Gesetz an einigen Stellen nicht ausreichend Schutz für die Kleingärten bieten würde. Besonders der Begriff „öffentliches Interesse“ wird häufig als unzureichend erachtet. SPD-Umweltpolitikerin Linda Vierecke hat ebenfalls angemahnt, dass der Gesetzentwurf nachgebessert werden muss, um eine echte Sicherung der Kleingärten zu gewährleisten. Neben diesen Aspekten könnte es in der Zukunft zu strengeren Kontrollen für Kleingärtner kommen.
Laut dem Bundes-Kleingartengesetz dienen diese Gärten der nicht-erwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung und der Erholung. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben müssen Zwischenpächter mit Abmahnungen oder sogar Kündigungen rechnen. Wann das neue Gesetz letztendlich verabschiedet wird, steht allerdings noch in den Sternen.
Die Bedeutung der Kleingärten in Berlin
Insgesamt gibt es in Berlin etwa 71.000 Kleingartenparzellen, die sich über mehr als 850 Anlagen verteilen und eine Gesamtfläche von ca. 2.900 Hektar einnehmen. Diese Gärten stellen einen wesentlichen Bestandteil des Stadtgrüns dar und sind historisch gewachsene sowie kulturelle, ökologische und soziale Ressourcen für die Stadt. Der Kleingartenentwicklungsplan (KEP) wurde bereits im Jahr 2004 beschlossen und seither mehrfach fortgeschrieben, um den ständigen Veränderungen in der Stadtgesellschaft Rechnung zu tragen.
Die grundsätzliche Überarbeitung des KEP begann im Jahr 2016, wobei Themen wie der demografische Wandel und städtebauliche Veränderungen thematisiert werden. Zusätzlich wird die Inanspruchnahme von Kleingärten für Bauvorhaben behandelt, ebenso wie die Ersatzlösungen für diese Flächen. Diese Überarbeitung wird von einer Steuerungsgruppe begleitet, die sich aus verschiedenen Vertretern, darunter der Landesverband Berlin der Gartenfreunde sowie Bezirksämtern, zusammensetzt.
Die Vielzahl an Aspekten zeigt, wie komplex und wichtig das Thema Kleingärten in einer Metropole wie Berlin ist. Es bleibt abzuwarten, wie sich die politischen Verhandlungen entwickeln und ob der Schutz dieser wichtigen städtischen Ressourcen tatsächlich gestärkt werden kann.
Für weitere Informationen zu den Planungen hinsichtlich der Kleingärten in Berlin lesen Sie die detaillierte Ausarbeitung auf rbb24 und den Gesetzentwurf auf SPD-Fraktion Berlin.