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Berliner Verfassungsgericht entscheidet über autofreie Innenstadt!

Am 2. April 2025 wird der Berliner Verfassungsgerichtshof über einen umstrittenen Gesetzentwurf der Initiative „Volksentscheid Berlin autofrei“ verhandeln. Der Termin für die Verhandlung wurde auf 10:30 Uhr festgelegt, die Öffentlichkeit ist herzlich eingeladen, im Plenarsaal des Kammergerichtsgebäudes in der Elßholzstraße 30–33 in Berlin-Schöneberg teilzunehmen. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, wird empfohlen, mindestens 45 Minuten vorher zu erscheinen. Der Senat hatte bereits 2022 die Prüfung der Verfassungsgemäßheit des Gesetzesentwurfs angestoßen, welcher nun auf dem Prüfstand steht.

Die Initiative plant, fast alle Straßen innerhalb des S-Bahn-Rings nach einer Übergangszeit von vier Jahren als „autoreduzierte Straßen“ auszuweisen. Dies bedeutet, dass auf diesen Straßen nur Fuß- und Radverkehr sowie der öffentliche Nahverkehr in Form von Bussen und Straßenbahnen erlaubt sein werden. Ausnahmen vom geplanten Autoverbot wären jedoch für bestimmte Personengruppen wie behinderte Menschen, Polizei, Rettungsdienste, Feuerwehr und Müllabfuhr vorgesehen. Zudem dürften private Autofahrten für den Transport sperriger Güter pro Person bis zu zwölfmal im Jahr erlaubt sein.

Volksbegehren und rechtliche Bedenken

Die Initiative „Volksentscheid Berlin autofrei“ startete im Sommer 2021 eine Unterschriftensammlung und konnte über 50.000 Unterschriften mobilisieren, wobei für den Volksentscheid lediglich 20.000 gültige Stimmen erforderlich waren. Der nächste Schritt im Verfahren wurde jedoch durch die Intervention des Senats am Verfassungsgericht gestoppt. Die Senatsbehörde äußerte in diesem Kontext Bedenken hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit des Gesetzentwurfs und bat um eine gerichtliche Prüfung.

Im Rahmen der Verhandlung könnte das Gericht bestätigen, dass das Gesetz keine verfassungsrechtlichen Verstöße enthält. Ein Gutachten von Prof. Dr. Remo Klinger hat bereits angedeutet, dass dies der Fall sein könnte. Sollte das Gericht dem Gesetzentwurf zustimmen, dürften im Sommer 2025 weitere Unterschriften gesammelt werden, um eine Abstimmung über das Gesetz zu ermöglichen. Für diese Abstimmung wären 175.000 gültige Unterschriften notwendig.

Ein Blick über den Tellerrand

Das Thema Mobilität in städtischen Räumen ist nicht nur auf Berlin begrenzt. In einem weiteren Kontext untersucht das Mobilitätslabor 2025, ins Leben gerufen vom nexus Institut, alternative Mobilitätskonzepte in Klein- und Mittelstädten wie Niesky und Gotha. Ziel dieses Projekts ist es, die Verkehrsmöglichkeiten ohne Auto zu verbessern, CO2-Emissionen zu reduzieren und das Stadtbild zu verschönern. Durch Bürgerdialoge wird der Bedarf an verschiedenen Verkehrsmitteln ermittelt und getestet. Solche Initiativen könnten als Vorbild für eine nachhaltige Mobilitätswende dienen, die auch in Berlin angestrebt wird.

Die heutige Gerichtsverhandlung ist der nächste Schritt in einem komplexen Prozess, der die Zukunft der Mobilität in Berlin und möglicherweise auch in anderen Städten nachhaltig beeinflussen könnte. Ein Urteil des Verfassungsgerichts könnte somit weitreichende Folgen haben und die Diskussion über eine notwendige Verkehrswende anregen.

Statistische Auswertung

Genauer Ort bekannt?
Elßholzstraße 30–33, 10781 Berlin, Deutschland
Beste Referenz
merkur.de
Weitere Infos
volksentscheid-berlin-autofrei.de

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