Berlin

Berliner Verfassungsgericht entscheidet über autofreie Innenstadt!

Am 2. April 2025 verhandelt der Berliner Verfassungsgerichtshof heute ab 10.30 Uhr über einen wegweisenden Volksentscheid zur autofreien Innenstadt. Diese Initiative wird von der Bürgerinitiative „Volksentscheid Berlin autofrei“ vorangetrieben, die nach einer vierjährigen Übergangszeit plant, fast alle Straßen innerhalb des Berliner S-Bahn-Rings zu „autoreduzierten Straßen“ zu erklären. Auf diesen Straßen sollen künftig nur noch Fußgänger, Radfahrer sowie Busse und Straßenbahnen zugelassen werden. Ausnahmen gelten für bestimmte Personengruppen und Dienste wie Polizei, Rettungsdienst und Straßenreinigung sowie für den Wirtschafts- und Lieferverkehr. Private Autofahrten sind jedoch bis zu zwölf Mal im Jahr für den Transport sperriger Güter erlaubt. Diese Regelung zielt darauf ab, den öffentlichen Raum für alle Verkehrsteilnehmenden sicherer und angenehmer zu gestalten.

Die Initiative hat im Sommer 2021 über 50.000 Unterschriften für das Volksbegehren gesammelt, obwohl nur 20.000 gültige Stimmen erforderlich waren. In einem Gutachten von Prof. Dr. Remo Klinger wurde zudem festgestellt, dass der Gesetzentwurf in seiner Form keine verfassungsrechtlichen Verstöße enthält. Dennoch zeigt sich der Senat skeptisch und hielt das Ziel des Gesetzentwurfs für verfassungsrechtlich bedenklich. Aus diesem Grund bat der Senat das Verfassungsgericht bereits 2022 um Prüfung der Zulässigkeit des Volksentscheids.

Öffentliche Verhandlung und Beteiligung

Die heutige Gerichtsverhandlung findet im Plenarsaal des Kammergerichtsgebäudes in Berlin-Schöneberg statt. Interessierte Bürger sind eingeladen, als Zuschauer an der Verhandlung teilzunehmen. Die Ankunft sollte mindestens 45 Minuten vor Beginn eingeplant werden, um ausreichend Zeit für die Sicherheitskontrollen zu haben. Mit dem Urteil der Verfassungsrichter wird nach der mündlichen Verhandlung gerechnet, doch das genaue Datum steht noch nicht fest.

Bei Zustimmung des Verfassungsgerichts könnte eine zweite Unterschriftensammlung im Sommer 2025 angestoßen werden, um das Gesetz weiter voranzutreiben. Für die Abstimmung über den Gesetzentwurf wären dann insgesamt 175.000 gültige Unterschriften notwendig. Die Initiative „Berlin autofrei“ kritisiert indes den Senat für politisch motivierte rechtliche Einschätzungen, die ihrer Meinung nach den Prozess behindern.

Verkehrspolitischer Kontext

Im Rahmen der Verhandlungen steht der Gesetzentwurf auch im Zusammenhang mit dem Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr 2030 (StEP MoVe), der 2021 verabschiedet wurde. Dieser Plan, initiiert von Verkehrssenatorin Regine Günther, definiert strategische Leitlinien und Handlungsbedarfe für die Verkehrspolitik der Stadt. Ziel des Plans ist es, eine komfortable, klimafreundliche und sichere Mobilität in Berlin zu gewährleisten.

Im Verlauf der letzten Jahre hat sich der Anteil der Wege im Umweltverbund (Öffentlicher Nahverkehr, Rad- und Fußverkehr) von 67 % im Jahr 2008 auf 74 % im Jahr 2018 erhöht. Gleichzeitig sank der Anteil des motorisierten Individualverkehrs von 33 % auf 26 %. Ein ehrgeiziges Ziel des StEP MoVe seitens der Stadtregierung ist es, bis 2030 einen Mindestanteil von 82 % im Umweltverbund zu erreichen.

Die Initiative fördert damit nicht nur die Anzahl der Fahrräder auf Berlins Straßen, sondern unterstützt auch die Bemühungen um eine nachhaltige Entwicklung des urbanen Raums. Angesichts der Zunahme an Umweltbewusstsein und der Forderung nach mehr Lebensqualität in der Stadt ist die Diskussion um eine autofreie Innenstadt aktueller denn je. Die gerichtliche Entscheidung könnte weitreichende Folgen für die Verkehrsplanung der Hauptstadt haben.

Statistische Auswertung

Genauer Ort bekannt?
Elßholzstraße 30–33, 10781 Berlin, Deutschland
Beste Referenz
tagesspiegel.de
Weitere Infos
volksentscheid-berlin-autofrei.de

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