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Bundesamt stoppt Entscheidungen zu Asylanträgen aus Syrien!

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) plant gegenwärtig keine kurzfristigen Entscheidungen über den Aufenthalt syrischer Geflüchteter in Deutschland. Laut Bamf-Sprecher Jochen Hövekenmeier ist es Voraussetzung, zunächst ein Lagebild zu erstellen, um Widerrufsprüfungen der Asylanträge durchführen zu können. Das Auswärtige Amt in Berlin trägt die Verantwortung für die grundlegende Lageeinschätzung.

Experten des Bamf werden diese Einschätzung in Übereinstimmung mit den eigenen Richtlinien vornehmen und die Leitlinien für Asylentscheidungen entsprechend anpassen. Dabei bleibt unklar, wann die Situation in Syrien stabil genug ist, um die erforderliche Analyse abzuschließen und verlässliche Asylentscheidungen zu treffen. Im Dezember 2024 hatte das Bamf bereits die Bearbeitung von Asylanträgen, die sich auf Syrien beziehen, vorerst gestoppt.

Aktuelle Entwicklungen und Reaktionen

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) betonte, dass das Auswärtige Amt und das Bundesinnenministerium an einer klareren Bewertung der Lage in Syrien arbeiten. In den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts wird die Sicherheitslage in Syrien als extrem volatil eingestuft. Ein erneutes Aufflammen von Kampfhandlungen wird nicht ausgeschlossen; dabei wird auf israelische Luftangriffe und Aktionen der Terrororganisation IS verwiesen.

Faeser kündigte zudem an, dass das Bamf den Schutzstatus von Syrern überprüfen werde, insbesondere bei Personen, die ohne Aufenthaltsrecht in Deutschland leben. Der Schutzstatus könnte aufgehoben werden, wenn sich herausstellt, dass die betreffende Person diesen nicht mehr benötigt und nicht freiwillig nach Syrien zurückkehren möchte. Wiebke Judith von Pro Asyl äußerte sich kritisch zu dieser Ankündigung und bezeichnete sie als übereilt sowie unrealistisch, aufgrund der nach wie vor unklaren Sicherheits- und Stabilitätslage in Syrien.

Zusätzlich hat das Bamf angeordnet, dass Entscheidungen für Asylantragstellende aus Syrien bis auf Weiteres aufgeschoben werden. Diese Anordnung wurde am 9. Dezember 2024 bundesweit erlassen und spiegelt ähnliche Maßnahmen in anderen europäischen Mitgliedsstaaten wider.

Derzeit werden in Deutschland folgende Regelungen für Syrien getroffen: Entscheidungen, die ohne Bewertung der Lage im Herkunftsland realisiert werden können, werden weiterhin bearbeitet, etwa bei Unzulässigkeitsentscheidungen. Sicherheitsrelevante Verfahren könnten in Einzelfällen entschieden werden, während Entscheidungen über Familienasyl unabhängig von der Lage im Herkunftsland nicht getroffen werden. Asylverfahren, die von Antragstellenden nicht mehr verfolgt werden, werden eingestellt oder abgelehnt.

Das Bamf überprüft fortlaufend die Lage in Syrien und wird die Bearbeitung der betroffenen Asylverfahren wieder aufnehmen, sobald die Gründe für den Verfahrensaufschub entfallen. Es gibt zurzeit jedoch keine Prognose, wann tragfähige asylrechtliche Bewertungen der Lage wieder möglich sein werden, wie auf bamf.de berichtet wird.

Für weitere Informationen zu den aktuellen Entwicklungen in Bezug auf die Sicherheitslage in Syrien und die Auswirkungen auf Asylentscheidungen in Deutschland lesen Sie auch den Artikel auf mdr.de.

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Weitere Infos
bamf.de

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