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Feuerzeugwurf schockt Fußball: Bochum kämpft vor DFB-Sportgericht!

Am 8. Januar 2025 verhandelt das DFB-Sportgericht in Frankfurt am Main über den Einspruch des VfL Bochum gegen die Wertung des Bundesligaspiels gegen den 1. FC Union Berlin. Der Vorfall, der zu dieser Kontroversität führte, ereignete sich während des Spiels am 14. Dezember 2024, als Bochums Torhüter Patrick Drewes von einem Feuerzeug getroffen wurde, das aus dem Fanblock von Union Berlin geworfen wurde. Der Spielstand zu diesem Zeitpunkt betrug 1:1 und der Vorfall resultierte in einer mehr als 25-minütigen Unterbrechung.

Nach der Unterbrechung wurde das Spiel fortgesetzt, jedoch ohne Drewes, da der VfL Bochum sein Auswechselkontingent bereits ausgeschöpft hatte. Das Spiel endete schließlich mit einem 1:1-Unentschieden, das beide Mannschaften akzeptieren mussten. Schiedsrichter Martin Petersen hatte festgestellt, dass die Sicherheit gewährleistet war und beide Teams dem Fortsetzen des Spiels zustimmten.

Hintergrund und mögliche Entscheidungen

Das DFB-Sportgericht hat nun mehrere Optionen, wie zum Beispiel die Aufrechterhaltung des Ergebnisses von 1:1, eine 2:0-Wertung für den VfL Bochum oder eine vollständige Wiederholung des Spiels im selben Stadion. Der Geschäftsführer des VfL Bochum, Ilja Kaenzig, hat das Ereignis als „Täter-Opfer-Umkehr“ bezeichnet. Drewes klagte nach dem Vorfall über Unwohlsein, Übelkeit und Kopfschmerzen, konnte jedoch am darauffolgenden Training und im nächsten Heimspiel teilnehmen.

In der mündlichen Verhandlung, die von Stephan Oberholz geleitet wird, wird das Sportgericht auch Aussagen von Zeugen anhören, darunter Drewes, der Mannschaftsarzt Mark Sandfort und Trainer Dieter Hecking. Die DFB-Rechtsordnung sieht einen Einspruch vor, wenn eine „Schwächung der eigenen Mannschaft durch einen unabwendbaren Umstand“ vorliegt. Dabei stellt sich die Frage, ob eine entscheidende Schwächung des VfL Bochum durch den Vorfall vorlag und ob der Treffer durch das Feuerzeug folgenschwer war.

Unter Bezugnahme auf ähnliche Vorfälle in der Vergangenheit, wie den Fall von Christian Hochstätter im Jahr 1988 und Andreas Wessels im Jahr 1994, mag die Entscheidung des Sportgerichts bedeutende Präzedenzfälle für zukünftige Vorkommnisse dieser Art schaffen. Union Berlin muss sich zudem für das Verhalten des zahlungspflichtigen Fans verantworten, dessen Identität inzwischen ermittelt wurde. Der Fan erhielt ein dreijähriges Stadionverbot.

Während die Diskussionen um die Entscheidung des DFB-Sportgerichts laufen, ist die Aufmerksamkeit sowohl in Fußballkreisen als auch in den Medien auf die Konsequenzen gerichtet, die sich aus diesem Vorfall ergeben könnten. Die Diskussion wird sicher auch das Thema der Zuschauerverantwortung und der Sicherheit bei Fußballspielen neu beleuchten, wie auch bnn.de berichtete.

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Beste Referenz
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Weitere Infos
bnn.de

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