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Karfreitag: Warum das Tanzverbot in BW umstritten bleibt!

Am 17. April 2025, einem Freitag, ist Karfreitag, ein stiller Feiertag in Deutschland, welcher durch spezielle Feiertagsgesetze geschützt ist. An diesem Tag gilt ein landesweit festgelegtes Tanzverbot, das in Baden-Württemberg von 18 Uhr am Gründonnerstag bis 20 Uhr am Karsamstag für insgesamt 50 Stunden andauert. Dies bedeutet, dass öffentliche Veranstaltungen, auch in Vereinen und geschlossenen Räumen, nicht stattfinden dürfen, es sei denn, eine Sondergenehmigung wird erteilt. Ausnahmen sind dabei nur möglich, wenn sie einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen. Diese Regelung wird in jedem Bundesland individuell umgesetzt, was zu unterschiedlichen Zeiten für das Tanzverbot führt. So ist in Bayern beispielsweise ein Tanzverbot von Gründonnerstag 2 Uhr bis Karsamstag 24 Uhr festgelegt, während in Berlin von 4 Uhr bis 21 Uhr am Karfreitag getanzt werden darf. [SWR] berichtet, dass es insgesamt neun stille Feiertage in Deutschland gibt.

Karfreitag hat im Christentum eine weitreichende religiöse Bedeutung, da an diesem Tag der Tod von Jesus Christus erinnert wird. Trotz sinkender Mitgliederzahlen in vielen christlichen Kirchen bleibt das Tanzverbot für viele ein Zeichen des Respekts vor der Religion. Befürworter dieser Regeln, wie Dr. Jörg Schneider von der evangelischen Landeskirche, betonen, dass dieser Tag ein Moment der Besinnung und des Gedenkens an Leid und Elend sein sollte. Auf der anderen Seite argumentiert die SPD in Baden-Württemberg, dass eine Lockerung des Tanzverbots vorstellbar sei. Kritiker wie Thomas Filimonova, der Besitzer des Clubs «LKA Longhorn», finden, dass solch ein Verbot nicht zur Demokratie gehöre und zugleich finanzielle Einbußen mit sich bringe. [Landtag BW] hebt hervor, dass 2015 eine gewisse Lockerung im Feiertagsgesetz stattfand, das jedoch von Innenminister Thomas Strobl (CDU) als ausreichend angesehen wird.

Tänze und Filme am Karfreitag

Das Tanzverbot erstreckt sich auch auf das Kinoprogramm. Filme, die nicht dem Charakter des Feiertags entsprechen, erhalten von der Freiwilligen Selbstkontrolle (FSK) keine Freigabe. In diesem Jahr betrifft das nur den Horrorfilm „The Monkey“. Im Vergleich dazu gab es im vergangenen Jahr keinen Film ohne Feiertagsfreigabe in den Kinos zum Karfreitag. [SWR] weist darauf hin, dass das Thema Feiertagsfreigabe angesichts von mehr als 700 betroffenen Filmen immer wieder in der Kritik steht. Besonders auffällig ist, dass in den 1950er bis 1970er Jahren über die Hälfte der Kinospielfilme keine Freigabe erhielten, während es im Jahr 2024 nur drei von 530 geprüften Filmen waren.

Die FSK-Entscheidung über die Feiertagsfreigabe sorgt immer wieder für Diskussionsstoff. So wurde beispielsweise der Film „Heidi in den Bergen“ nie auf eine Feiertagsfreigabe geprüft. Der Religionssoziologe Detlef Pollack unterstützt das Tanzverbot und sieht es als respektvollen Umgang mit vielfältigen Überzeugungen in der Gesellschaft an. Die Regelungen für stille Feiertage scheinen also in Deutschland noch immer eine kontroverse Debatte zu entfachen.

Vergleich der Tanzverbote in Deutschland

Bundesland Tanzverbot
Baden-Württemberg Gründonnerstag 18 Uhr bis Karsamstag 20 Uhr (50 Stunden)
Bayern Gründonnerstag 2 Uhr bis Karsamstag 24 Uhr (70 Stunden)
Berlin Karfreitag 4 Uhr bis 21 Uhr (17 Stunden)
Brandenburg Karfreitag 0 Uhr bis Karsamstag 4 Uhr (28 Stunden)
Bremen Karfreitag 6 Uhr bis 21 Uhr (15 Stunden)
Hamburg Karfreitag 5 Uhr bis 24 Uhr (19 Stunden)
Hessen Gründonnerstag 4 Uhr bis Karsamstag 24 Uhr (68 Stunden)
Mecklenburg-Vorpommern Karfreitag 0 Uhr bis Karsamstag 18 Uhr (42 Stunden)
Niedersachsen Gründonnerstag 5 Uhr bis Karsamstag 24 Uhr (67 Stunden)
Nordrhein-Westfalen Gründonnerstag 18 Uhr bis Karsamstag 6 Uhr (36 Stunden)
Rheinland-Pfalz Gründonnerstag 4 Uhr bis Ostersonntag 16 Uhr (84 Stunden)
Saarland Gründonnerstag 4 Uhr bis Karsamstag 24 Uhr (68 Stunden)
Sachsen Karfreitag 0 Uhr bis 24 Uhr (24 Stunden)
Sachsen-Anhalt Karfreitag 0 Uhr bis 24 Uhr (24 Stunden)
Schleswig-Holstein Karfreitag 2 Uhr bis Karsamstag 2 Uhr (24 Stunden)
Thüringen Karfreitag 0 Uhr bis 24 Uhr (24 Stunden)

Insgesamt bleibt das Tanzverbot an Karfreitag ein klarer Ausdruck der deutschen Feier- und Religionskultur, dessen Notwendigkeit und Relevanz immer wieder hinterfragt wird, während es gleichzeitig die kulturellen und religiösen Traditionen respektiert. Eine Fortführung der Diskussion um das Tanzverbot dürfte auch weiterhin auf der politischen Agenda stehen, während viele Menschen sich an diesem Tag der Stille und Besinnung widmen.

Statistische Auswertung

Genauer Ort bekannt?
Baden-Württemberg, Deutschland
Beste Referenz
swr.de
Weitere Infos
landtag-bw.de

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