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Klage gegen Polizei: Schmerzgriffe bei Protesten auf dem Prüfstand!

Am Donnerstag, den 20.03.2025, verhandelt das Verwaltungsgericht Berlin eine Klage, die weitreichende Implikationen für den Umgang der Polizei mit Demonstrierenden haben könnte. Ein 21-jähriger Mann, der am Protestmarsch der Gruppe „Letzte Generation“ teilnahm, erhebt Vorwürfe gegen die Berliner Polizei. Er beschuldigt die Beamten, ihm bei der Auflösung einer friedlichen Demonstration „gezielt und unnötig“ Schmerzen zugefügt zu haben. Der Kläger fordert, dem Einsatz sogenannter Schmerzgriffe klare Grenzen zu setzen.

Die Demonstration, an der der Kläger am 20. April 2023 teilnahm, wurde von der Polizei gestoppt, als die Teilnehmenden sich auf den Boden setzten. Die Polizei räumte die Straße unter massiver Gewaltanwendung und setzte dabei Schmerzgriffe ein, um die Demonstrierenden zu entfernen. Laut dem Kläger wurde ihm angedroht, dass er „tagelang nicht kauen und schlucken“ könne, falls er nicht freiwillig aufstehe. Diese Behandlung beschreibt er als „entwürdigend“ und sieht darin einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention sowie das Folterverbot der UN-Antifolterkonvention.

Der rechtliche Rahmen für Schmerzgriffe

Wie auf der Seite der Gesellschaft für Freiheitsrechte ausgeführt wird, stehen Schmerzgriffe, die Techniken aus dem Kampfsport nutzen, zur Debatte. Diese sollen Schmerzen durch Druck auf empfindliche Körperstellen verursachen, um Personen zur Befolgung polizeilicher Anweisungen zu bewegen. Der rechtliche Rahmen dafür ist bislang nicht abschließend geklärt. Der Einsatz ist als schwerer Grundrechtseingriff zu werten und muss daher verhältnismäßig sein. Dies bedeutet, dass der Einsatz von Gewalt nur dann gerechtfertigt ist, wenn mildere Mittel nicht zur Verfügung stehen.

In vielen Fällen, insbesondere bei Sitzblockaden der „Letzten Generation“, wäre es möglicherweise ausreichend, die Demonstrierenden einfach wegzutragen. Ein solcher Einsatz ist oft nicht nur weniger gewaltsam, sondern auch rechtlich unproblematischer. Der Kläger argumentiert somit, dass der Einsatz von Schmerzgriffen bei seiner Festnahme unverhältnismäßig war.

Ängste um die Versammlungsfreiheit in Deutschland

Die Situation wirft auch größere Fragen zur Versammlungsfreiheit in Deutschland auf. Amnesty International äußert Besorgnis über eine zunehmende Einschränkung dieses Rechts. Das Land wird erstmals als ein Ort gelistet, wo das Recht auf Versammlungsfreiheit durch Maßnahmen wie Präventivhaft und repressive Gesetzgebung gefährdet wird. Die Expertin Paula Zimmermann nennt es bedenklich, dass Proteste teils als Bedrohung der öffentlichen Sicherheit wahrgenommen werden.

Unlängst versuchte die bayerische Polizei, Klimaaktivisten durch präventive Maßnahmen zu disziplinieren, was als Verstärkung staatlicher Repression wahrgenommen wird. Gerade bei Aktionen von Klimaaktivist*innen sind die Einschränkungen enorm, wobei die Einsatzstrategie der Polizei immer wieder in der Kritik steht.

Das Urteil im Fall des 21-jährigen Klägers wird noch am selben Tag erwartet. Es könnte möglicherweise weitreichende Folgen für die Polizeipraxis und das Recht auf Versammlungsfreiheit in Deutschland haben, insbesondere im Hinblick auf den Einsatz von Gewalt gegen friedliche Demonstrierende.

Die Gruppe „Letzte Generation“ hat sich kürzlich in „Neue Generation“ umbenannt und will sich nicht nur für Klimaschutz einsetzen, sondern auch für die Verteidigung der Demokratie. Über die Rechtmäßigkeit und die ethischen Implikationen von Schmerzgriffen wird daher nicht nur im spezifischen Fall des Klägers debattiert, sondern auch im breiteren Kontext der Bürgerrechte in Deutschland.

Für weitere Informationen zu den rechtlichen Aspekten von Schmerzgriffen und ihrer Verwendung durch die Polizei, siehe die detaillierte Analyse auf freiheitsrechte.org. Für einen tiefen Einblick in die aktuelle Situation der Versammlungsfreiheit in Deutschland lesen Sie die Stellungnahme von Amnesty International.

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Weitere Infos
freiheitsrechte.org

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