
In einem aktuellen Fall, der in den deutschen Medien viel Aufmerksamkeit erregt hat, erlebte ein Flugreisender nach einer Reise von London über Köln nach Berlin einen bedauerlichen Gepäckverlust. Der Koffer des Reisenden war am Flughafen nicht auffindbar, und der geschätzte Wert des Gepäcks sowie dessen Inhalt belief sich auf 3.500 Euro. In einem bemerkenswerten Urteil erklärte das Landgericht Düsseldorf, dass die Airline Eurowings verpflichtet ist, die vollen Kosten zu erstatten, auch wenn die Haftung durch das Montrealer Übereinkommen in der Regel auf 1.675 Euro pro Passagier begrenzt ist, was in etwa 1.500 US-Dollar entspricht. LVZ berichtet, dass …
Das Montrealer Übereinkommen, das seit 1999 in Kraft ist, regelt die Haftung und Entschädigung bei Gepäckschäden oder -verlust. Es gilt für internationale Flugreisen und sorgt dafür, dass Passagiere Ansprüche bei der Airline geltend machen können. Wenn ein Gepäckstück mehr als 21 Tage als verschwunden gilt, wird es offiziell als verloren angesehen, womit die Airline auch für Ersatzkäufe sowie den Zeitwert des Gepäcks aufkommen muss. So legte das Gericht dar, dass Eurowings nicht ausreichend nach dem verschwundenen Koffer gesucht habe, was zur Entscheidung führte, die Airline zur vollständigen Erstattung zu verpflichten.
Rechtslage und Präzedenzfall
Vor dem Urteil hatte Eurowings lediglich etwa 150 Euro als Entschädigung angeboten, was bei weitem nicht den hohen Wert des Gepäcks decken konnte. Rechtsanwalt Holger Hopperdietzel, der den Kläger vertrat, bezeichnete das Urteil als wichtigen Präzedenzfall für Reisende. „Es zeigt, dass Airlines sich an ihre Sorgfaltspflichten halten müssen“, erläuterte Hopperdietzel. Eine Revision gegen das Urteil wurde abgelehnt, was die Rechtslage weiter stabilisiert.
Das Montrealer Übereinkommen, das 2004 von den Mitgliedsstaaten anerkannt wurde, ersetzt das Warschauer Abkommen und bietet somit eine klare Leitlinie für Passagiere, die Ansprüche bei Gepäckverlust oder -beschädigung geltend machen möchten. Eine wichtige Regel ist, dass Passagiere Schadensmeldungen unverzüglich aufgeben müssen. Wer den Flughafen ohne Schadensanzeige verlässt, verliert möglicherweise sein Recht auf Entschädigung.
Empfehlungen für Reisende
Reisenden wird geraten, wertvolle Gegenstände nicht im Aufgabegepäck, sondern im Handgepäck zu transportieren. Insbesondere Geschäftsreisenden wird empfohlen, bei einem Gepäckwert von über 1.500 Euro eine Wertdeklaration bei der Airline durchzuführen. Das Montrealer Übereinkommen stellt sicher, dass Passagiere, die ihre Ansprüche korrekt anmelden und nachweisen können, Anspruch auf Entschädigung haben。
Passagieren stehen somit umfassende Maßnahmen und Rechte zu, doch sie müssen gut informiert und sorgfältig vorgehen, um sicherzustellen, dass sie im Falle eines Gepäckverlusts nicht auf ihren Kosten sitzen bleiben. Juristische Beratung wird in komplizierten Fällen immer empfohlen, um die Ansprüche richtig zu platzieren. RA-Kotz gibt weitere Informationen dazu.