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Letzte Chance: Vermieter müssen bis Ende März Grundsteuererlass beantragen!

Mit dem nahenden Stichtag am 31. März 2025 erhalten Eigentümer von Wohnungen und Häusern die Möglichkeit, einen Antrag auf Grundsteuer-Teilerlass zu stellen. Diese Richtlinie ist besonders relevant für Vermieter, die durch außergewöhnliche Umstände unter einem signifikanten Mietausfall leiden. Laut ruhr24.de können Vermieter, deren Mieteinnahmen mehr als 50% unter der üblichen Jahresrohmiete liegen, einen Erlass von 25% beantragen. Bei einem vollständigen Mietausfall wird sogar ein Erlass von bis zu 50% gewährt.

Ein besonderer Vorteil ergibt sich für Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude: Diese können einen vollständigen Erlass der Grundsteuer beantragen, wenn die Erhaltungskosten die Mieteinnahmen übersteigen. Um den Teilerlass zu beantragen, müssen Vermieter beim zuständigen Steueramt ihrer Kommune ein formloses Schreiben einreichen, in dem Nachweise über die Mietausfälle beigefügt sind. In den Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin ist dies direkt beim Finanzamt erforderlich.

Fristen und Voraussetzungen für den Antrag

Die Anträge für das Jahr 2024 müssen bis zum 31. März 2025 eingereicht werden, wobei eine Verlängerung dieser Frist nicht möglich ist. Für einen Teilerlass müssen Vermieter nachweisen, dass die Nutzung ihrer Immobilie eingeschränkt ist und dass der Mietausfall unverschuldet ist. Auch strukturelle Leerstände können einen Anspruch auf den Erlass rechtfertigen. Die Haufe betont, dass Vermieter sich aktiv um die Vermietung bemühen sollten, ohne jedoch unwirtschaftliche Efforts zu unternehmen. Wichtig dabei ist, dass alle Bemühungen zur Vermietung dokumentiert werden, beispielsweise durch Anzeigen oder den Einsatz von Maklern.

Außerdem können außergewöhnliche Ereignisse, wie die Zahlungsunfähigkeit eines Mieters oder notwendige Sanierungsarbeiten nach einem Brand oder Wasserschaden, ebenfalls zu einer Minderung der Grundsteuer führen. Allerdings ist ein Leerstand, der aufgrund geplanter Renovierungen entstand, nicht ausreichend, um von der Grundsteuerreduzierung zu profitieren.

Zukünftige Änderungen durch die Grundsteuerreform

Ab 2025 tritt zudem die mit Spannung erwartete Grundsteuerreform in Deutschland in Kraft. Diese wird notwendig, da die alte Berechnung auf veralteten Einheitswerten basierte, die seit 1964 im Westen und 1935 im Osten gültig waren. Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2018 die alte Regelung für verfassungswidrig. Die neue Regelung wird modernes Eigentum und aktuelle Marktwerte berücksichtigen und eine dreistufige Berechnungsmethode einführen. Eine Beispielrechnung für ein Grundstück im Wert von 400.000 Euro ergibt beispielsweise eine jährliche Grundsteuer von 544 Euro, im Vergleich zu 840 Euro unter dem alten System lpe-immobilien.com.

Die Auswirkungen der Reform werden unterschiedlich sein. Während Eigentümer in weniger gefragten ländlichen Lagen möglicherweise von niedrigeren Grundsteuern profitieren, könnten Bewohner in Ballungszentren mit steigenden Steuern rechnen. Die Reform könnte daher sowohl Gewinner als auch Verlierer hervorbringen, wobei die Transparenz in der Nebenkostenabrechnung für Vermieter weiterhin von großer Bedeutung bleibt.

Zusammenfassend ist es für Eigentümer von entscheidender Bedeutung, die Bescheide zur Grundsteuer sorgfältig zu prüfen und bei Unstimmigkeiten umgehend Einspruch einzulegen. So können sie sicherstellen, dass sie nicht mehr zahlen als nötig und die Entwicklungen in ihren Kommunen im Auge behalten. Der Grundsteuererlass kann für viele unterschiedliche Vermieter eine wichtige Entlastung darstellen, besonders im Hinblick auf die bevorstehenden Reformen.

Statistische Auswertung

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Deutschland
Beste Referenz
ruhr24.de
Weitere Infos
haufe.de

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