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Letzte Chance: Vermieter müssen bis Ende März Grundsteuererlass beantragen!

Eigentümer von Häusern und Wohnungen in Deutschland sollten sich bis zum 31. März 2025 beeilen, um einen Antrag auf Grundsteuer-Teilerlass zu stellen. Laut Ruhr24 können Vermieter, deren Mieteinnahmen mehr als 50% unter der üblichen Jahresrohmiete liegen, einen Erlass von 25% beantragen. Bei vollständigem Mietausfall sind sogar bis zu 50% Grundsteuerreduzierung möglich.

Ein vollständiger Erlass ist für Eigentümer von denkmalgeschützten Häusern vorgesehen, wenn die Erhaltungskosten die Mieteinnahmen übersteigen. Diese Anträge müssen bei den zuständigen Steuerämtern der Kommunen eingereicht werden. In den Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin ist ein formloses Schreiben mit Nachweisen zu Mietausfällen erforderlich, um den Antrag zu unterstützen.

Antragsfristen und Voraussetzungen

Die Frist für die Anträge kann nicht verlängert werden, und es ist notwendig, dass Vermieter nachweisen, dass die Mietausfälle unverschuldet sind. Ein erheblicher Mietausfall aufgrund außergewöhnlicher Ereignisse, wie beispielsweise der Zahlungsunfähigkeit des Mieters oder Leerstand nach einem Brand, berechtigt ebenfalls zu einem Erlass. Bei leerstehenden Immobilien aufgrund geplanter Renovierungen oder Umbauten haben Vermieter jedoch keinen Anspruch auf eine Minderung der Grundsteuer.

Regelmäßige Dokumentationen, etwa durch Anzeigen oder Maklerbeauftragungen, helfen Vermietern, ihre Bemühungen um eine Vermietung nachzuweisen. Die Kommunen und Städte sind verantwortlich für die Bearbeitung der Anträge, wie auch auf Haufe berichtet wird.

Die Grundsteuerreform 2025

Ab dem Jahr 2025 tritt in Deutschland eine umfassende Grundsteuerreform in Kraft, die notwendig wurde, weil die alte Berechnungsmethode auf veralteten Einheitswerten basierte. Das Bundesverfassungsgericht erklärte diese 2018 für verfassungswidrig. Künftig wird die Grundsteuer anhand aktueller Grundstückswerte sowie weiterer Gebäudeeigenschaften und Lagen berechnet.

Das neue System beruht auf einem dreistufigen Modell: Zunächst werden Grundstücks- und Gebäudewerte ermittelt, anschließend kommt eine gesenkte Steuermesszahl zur Anwendung und schließlich der Hebesatz der jeweiligen Kommune. Dieses Vorgehen könnte für einige Eigentümer zu geringeren Grundsteuern führen, hingegen in gefragten Lagen in Großstädten könnten die Abgaben steigen.

Beispielrechnung ab 2025 Vor der Reform
Grundstückswert: 400.000 € Einheitswert: 60.000 €
Steuermesszahl: 0,034 % Steuermesszahl: 0,35 %
Hebesatz: 400 % Hebesatz: 400 %
Grundsteuer: 544 € pro Jahr Grundsteuer: 840 € pro Jahr

Die Auswirkungen werden unterschiedlich sein, sodass Eigentümer in weniger gefragten Lagen möglicherweise profitieren könnten, während Eigentümer in beliebten Stadtteilen vor höheren Abgaben stehen. Die Grundsteuer kann weiterhin auf Mieter umgelegt werden, was für viele Vermieter ein wichtiger Aspekt bleibt.

Um rechtzeitig gegen mögliche Fehler in den Grundsteuerbescheiden vorzugehen, sollten Eigentümer ihre Bescheide umgehend prüfen und gegebenenfalls innerhalb von einem Monat Einspruch einlegen. Fachliche Unterstützung durch Steuerberater oder Anwälte wird dabei empfohlen.

Insgesamt ist es entscheidend, die Entwicklungen in den jeweiligen Kommunen zu verfolgen und die eigene Steuerbelastung stets zu berücksichtigen. Eigentümer sollten sich gut informieren und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

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Deutschland
Beste Referenz
ruhr24.de
Weitere Infos
haufe.de

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