
Mit dem Beginn des Sommersemesters 2025 hat der neue Senat der Technischen Universität Braunschweig seine Arbeit aufgenommen. Die konstituierende Sitzung fand am 2. April 2025 statt, wodurch die Amtszeit der neuen Mitglieder offiziell startete. Diese dauert bis zum 31. März 2027. Der Senat stellt das höchste Gremium der akademischen Selbstverwaltung dar und hat maßgeblichen Einfluss auf die strategische Ausrichtung der Hochschule.
Zu den zentralen Aufgaben des neuen Senats gehören die Mitwirkung an der Grundordnung, der Gleichstellungsplan sowie der Entwicklungsplan der Universität. Der Senat verfügt über umfassendes Informations- und Mitspracherecht gegenüber dem Präsidium. Themen, die in der kommenden Amtszeit aufgegriffen werden, umfassen die Umsetzung der Ecoversity-Initiative, wichtige Baumaßnahmen und die Lösungsfindung für den Sanierungsstau an der Hochschule.
Zusammensetzung des Senats
Die Zusammensetzung des neuen Senats ist vielfältig und spiegelt die verschiedenen Statusgruppen der Hochschule wider. In der folgenden Übersicht sind die Mitglieder aufgeführt:
Gruppe | Mitglieder |
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Hochschullehrer*innengruppe | Prof. Dr.-Ing. Klaus Dröder (Fakultät IV), Prof. Dr. André Fleißner (Fakultät II), Prof. Dr. Christoph Jacob (Fakultät II), Prof. Dr. Dirk Konietzka (Fakultät I), Prof. Dr. Ferdinand Plaschke (Fakultät V), Prof. Dr. Klaus Thiele (Fakultät III), Prof. Dr. Eckart Voigts (Fakultät VI) |
Wissenschaftliche Mitarbeiter*innengruppe | Kassandra Kampen (Institut für Produktionsmesstechnik), Olaf Mumm (Institute for Sustainable Urbanism) |
Studierendengruppe | Jenny Neumann, Lisa-Marie Wünsch |
Mitarbeiter*innengruppe (MTV) | Audrey Bode (Fakultät für Elektrotechnik, Informationstechnik, Physik), Kai Brunzel (Immatrikulationsamt) |
Hybride Sitzungen und Hochschulautonomie
Die Sitzungen des Senats finden etwa einmal im Monat statt und sind für Hochschulmitglieder öffentlich, wenngleich der Zugang aufgrund von Platzbeschränkungen eingeschränkt sein kann. Zudem wird an einer technischen Lösung gearbeitet, die eine hybride Teilnahme an den Sitzungen ermöglichen soll. In nicht-öffentlichen Teilen werden wichtige Berufungsangelegenheiten diskutiert.
Das Konzept der Hochschulautonomie ist entscheidend für die Arbeit des Senats. Hochschulen haben das Recht der Selbstverwaltung und können bedeutende Entscheidungen in wichtigen Angelegenheiten unabhängig von der Landesregierung treffen. Innerhalb der Hochschuldemokratie spielen Gremien wie der Akademische Senat eine zentrale Rolle. Hier werden Belange von Lehre, Studium und Hochschulentwicklung erörtert und beschlossen, um die Institution weiter voranzubringen. Der Akademische Senat hat zudem die Befugnis, Kommissionen einzusetzen, die sich spezifischen Themen widmen.
Insgesamt sind die Veränderungen und Herausforderungen, vor denen der neue Senat steht, vielfältig. Es bleibt abzuwarten, wie die Hochschule mit den anstehenden Aufgaben umgehen wird und welche Impulse der neue Senat setzen kann, um die Universität zukunftsorientiert zu gestalten. Weitere Informationen zu den Aufgaben und der Zusammensetzung des Senats sind auf der Webseite von der Technischen Universität Braunschweig nachzulesen: Technische Universität Braunschweig. Auch zur Hochschulautonomie und den Gremien an deutschen Hochschulen finden sich umfassende Informationen auf der Webseite von der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin: Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin.